» AGB für das Produkt: Lager-Service "postlagernd"

» AGB für das Produkt: Versand und Transport

» AGB für das Produkt: "Paketversand mit Abholung" (nachfolgend "Abholauftrag")

» AGB bei Inanspruchnahme der Sicherungsleistung "Safety First"

» Hinweise zum Datenschutz

» Bedingungen zur Benutzung der Webseite und dem Kundenportal

» Liste über Haftungsausschluss wertvoller Gegenstände

AGB für das Produkt: Lager-Service "postlagernd"

Geltungsbereich / Rechtsgrundlagen
1. Leistung
2. Anlieferungs-Ausschlüsse und Haftung bei Verstößen
3. Prüfung, Korrespondenz, Sonderleistung
4. Leistungen
5. Haftung
6. Anmeldung von Ansprüchen / Verjährung / nicht identifizierbare Sendungen
7. Annahme/Verweigerung von Nachnahme- und Unfrei-Sendungen
8. Mail, SMS und Empfangsbenachrichtigung
9. Entgelte/Widerspruch/Fristen
10. Sonstige Regelungen
11. Salvatorische Klausel

Geltungsbereich / Rechtsgrundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Lager-Service samt Nebenleistungen regeln die vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen der Firma LogoiX GmbH (folgend LogoiX) und ihren „registrierten Kunden“ (folgend Kunde/n genannt).
Diese Leistungen stehen nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen offen. Um den (postlagernd) Lager-Service von LogoiX nutzen zu können, muss ein Nutzer sich online unter www.logoix.com oder am Kundenschalter in Freilassing anmelden. Der Vertrag kommt durch eine Online-Anmeldung oder eine persönliche Anmeldung des Kunden bei LogoiX in Freilassing zustande. Die Anmeldung und die Registrierung als LogoiX-Kunde (Mitgliedschaft) sind kostenfrei.

1. Leistungen
1.1 LogoiX bietet registrierten Kunden eine personalisierte/persönliche Lager- & Lieferadresse (umgangssprachlich „postlagernd Adresse“ genannt) in der Wasserburgerstrasse 50a D-83395 Freilassing für  die Übernahme und Einlagerung von Paketsendungen, Nachnahme-Sendungen,* Sperrgüter und Speditionsgüter von sämtlichen deutschen Paketdienstleistern und Speditionen die der jeweils gültigen Preis- und Leistungsübersicht sowie den gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung genügen. Es ist ausdrücklich untersagt die Adresse oder die Daten der LogoiX als: a,)persönliche Rechnungsadresse, b.) Wohnadresse, c.) Firmensitz oder Firmenadresse, d) Verzollungs-Niederlassung, e.) Melde-/Wohnadresse zu nutzen oder weiterzugeben. Weiters ist die Anlieferung von unverzollten Sendungen ausgeschlossen.

1.2 Nachnahme- & Unfrei-Anlieferungen. * Da bei Anlieferung einer Nachnahmesendung der NN-Betrag umgehend und BAR an den Zusteller bezahlt werden muss, ist es Voraussetzung, dass dieser NN-Betrag von Besteller/Empfänger (LogoiXkunde) bei LogoiX auch BAR oder durch ein ausreichendes LogoiX-Kontoguthaben (bei Vorab-Überweisung oder „sofortüberweisung.de) hinterlegt wurde. Andernfalls ist eine Übernahme durch LogoiX nicht möglich.
1.3 Durch seine Anmeldung und Registrierung bei LogoiX, beauftragt und bevollmächtigt der Kunde, die LogoiX, alle für ihn (Kunde) bestimmten Pakete/Sendungen und Güter, in seinem Namen:  a.) vor Annahme auf äußerlich erkennbare Schäden, zu kontrollieren, b.) wenn erforderlich die Übernahme-Unterschrift zu leisten, c.) zu übernehmen, d.) ihn zu benachrichtigen, und e.) bis zur Dauer durch Abholung oder Nachsendung, zu lagern. Diese Leistungen sind für den Empfänger kostenpflichtig und werden von LogoiX  laut der jeweils gültigen Preis- und Leistungsübersicht verrechnet.

Eine angelieferte Sendung durchläuft das Kontrolling, wird edv-technisch erfasst, gescannt, gewogen und laut Kundenauftrag, entweder
a.) bis zur Abholung bei LogoiX in Freilassing eingelagert und automatisch per E-Mail (optional per SMS oder Anruf) benachrichtigt,
oder
b.) bei gewünschter Nachsendung: automatisch und ohne Lagergebühr an die zum Zeitpunkt der Anlieferung bei LogoiX hinterlegte Nachsende-Adresse, wie z.B. Wohnsitz, Arbeitsplatz, Büro oder andere Adresse, nachgesendet.

1.4 Lager-/Liefer-Adresse. Damit LogoiX bei Zustellung einer Sendung diese auch dem richtigen Kunden zugeordnet werden kann, ist es Voraussetzung, dass die persönliche LogoiX-Empfängeradresse des Mitglieds (wie folgt dargestellt) korrekt angegeben ist:

1. Zeile:  Firma od. Name & Vorname
2. Zeile:  c/o Knd-Nr - LogoiX
3. Zeile:  Wasserburgerstr. 50a
4. Zeile:  D-83395 Freilassing

Sollten Ihnen in Ausnahmefällen nur 3 Zeilen für die Adresseneingabe zur Verfügung stehen, geben Sie bitte folgende Empfängeradresse ein:

1. Zeile:  Knd-Nr.-Name & Vorname  (z.B.12345 - Muster Thomas)
2. Zeile:  Wasserburgerstr. 50a
3. Zeile:  D-83395 Freilassing

Für eine evtl. notwendige Avisierung einer Sendung an Ihre LogoiX-Empfängeradresse (meist bei Speditions-Anlieferung notwendig) können Sie gerne die LogoiX-Telefonnummer 08654 773016 angeben.

1.5 Briefe & Werbepost. Standardbriefe bis 20g und ohne Zeichnungspflicht (Übernahmeunterschrift) gelten nicht als Paketsendungen, können aber unter Haftungsausschluss von LogoiX angenommen werden.  Der Kunde erhält  für Standardbriefe keine Benachrichtigung über das Eintreffen und agiert selbstverantwortlich, da dieser spezielle Service bis auf Widerruf kostenfrei ist. Standardbriefe werden in der Regel max. 10 Werktage eingelagert. Sollte in der Zeit keine Abholung vom Kunden vorgenommen werden, geht LogoiX davon aus, dass es sich um unerwünschte Werbepost handelt muss und entsorgt diese aus Sicherheitsgründen. LogoiX lehnt in der Regel die Anlieferung und Übernahme von erkennbaren Werbesendungen wie Kataloge, Broschüren o.ä. ab. Sollten LogoiX dennoch solche Sendungen erreichen, werden diese unwiederbringlichen Entsorgung.

1.6 Der Kunde ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass es sich bei dem Inhalt der angelieferten Sendung nicht um die in Absatz 2 näher bestimmten ausgeschlossenen Güter („Verbotsgüter“) handelt. LogoiX erklärt bereits jetzt, dass LogoiX im Grundsatz keine Anlieferung von Verbotsgüter übernimmt. Mitarbeiter der LogoiX, sowie Zusteller und sonstige Erfüllungsgehilfen sind nicht berechtigt Sendungen mit Verbotsgütern zu übernehmen oder anzuliefern. LogoiX akzeptiert die Anlieferung von Sendungen für und im Namen des Kundens / Empfängers und deren Übernahme in die Obhut der LogoiX nur, wenn Inhalt der Sendung kein Verbotsgut ist. Der Kunde kann eine Anlieferung von Sendungen, die Verbotsgüter enthalten und von LogoiX übernommen werden, nicht als Annahme seines Angebots auf Abschluss eines Lagervertrages verstehen. Von den vorliegenden AGB abweichende Bedingungen können weder in mündlicher noch in schriftlicher Form vereinbart werden.

1.7 LogoiX hat keinen Einfluss auf die Dauer der Transportzeiten externer Versender und ist nicht verantwortlich für die Vollständigkeit der angelieferten Sendungen. Teilanlieferungen sind zulässig. Die Transportdauer und die voraussichtliche Anlieferungszeit an LogoiX, hängt ausschließlich von dem, vom Versender jeweiligen frei gewählten Paket- oder Speditionsunternehmen ab.

Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Anlieferungs-Ausschlüsse und Haftung bei Verstößen
2.1 Von der Anlieferung ausgeschlossen sind:
a.) Zollpflichtige oder unverzollte Sendungen
b.) Sendungen welche gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstoßen
c.)Sendungen mit unzureichender Verpackung, insbesondere mit flüssigem Inhalt, soweit dieser nicht bruchsicher und gegen Auslaufen geschützt ist.

2.2 Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen wie z.B. Einfuhrbestimmung, Drogen und Betäubungsmittel, Vertriebszulassung, Vertriebsverbot, jugendgefährdende Medien, Nationalsozialistische Artikel, Fahrscheine, Flugtickets, Eintrittskarten, Arzneimittel, die in Deutschland und Österreich nicht zugelassen sind, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dem § 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) unterliegen, Waffen und Waffenzubehör, explosionsgefährliche Gegenstände, Chemikalien und andere gesundheitsschädliche Stoffe, Waren die das Urheber- oder Markenrecht verletzen, etc. oder Sendungen deren Lagerung oder Nachsendung mit besonderen Auflagen verbunden sind oder besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern.

2.3 Sendungen mit verderblichen oder schadensgeneigten Gütern, die vor Hitze oder Kälteeinwirkung besonders zu schützen sind.

2.4 Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt, infiziert oder Sachschäden verursacht werden können;

2.5 Sendungen, die lebende Tiere, Tierkadaver oder Teile derselben, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten; ausgenommen sind Urnen sowie wirbellose Tiere wie Bienen-Königinnen und Futterinsekten, sofern der Auftraggeber sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen; ausgenommen sind ferner medizinisches oder biologisches Untersuchungsmaterial, sofern die Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen beachtet werden;

2.6 Sendungen, deren Beförderung und/oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegen;

2.7 Sendungen mit einem tatsächlichen Wert von mehr als 2.500,00 EURO brutto; die Haftungsbeschränkungen gemäß Abschnitt 5 bleiben von dieser Wertgrenze unberührt.

2.8 Alle am selben Tage übergebenen Sendungen an denselben Empfänger, die Güter gemäß Ziffer 6 im Gesamtwert von mehr als 250,- EURO enthalten.

2.9 Sendungen, die Geld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Unikate und sonstige Kostbarkeiten, Scheck-, Kreditkarten, gültige Briefmarken, gültige Telefonkarten oder andere Zahlungsmittel oder Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können (Valoren II. Klasse), im Gesamtwert von mehr als 250,- EURO enthalten;

2.10 Ist Gefahr im Verzug, veranlasst durch eine an uns gelieferte Sendung, ist LogoiX berechtigt, zu Lasten und Kosten des Kunden alle Maßnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr abwenden oder verringern können.

2.11 Der Kunde/Auftraggeber haftet persönlich für Verstöße gegen gesetzliche oder behördliche Verbote bei Nutzung der Lager- & Lieferadresse und/oder bei Auftragserteilung zur Nachsendung an eine Adresse in ein Mitgliedsland der EU. Sämtliche Gebühren und Kosten aus Verfahren gehen zu Lasten des Kunden(Empfänger)

3. Prüfung, Korrespondenz, Sonderleistung
3.1 LogoiX ist bei Anlieferung nicht zur Prüfung von Beförderungsausschlüssen gemäß Absatz 2 verpflichtet, ist jedoch bei Verdacht auf solche Ausschlüsse zur Öffnung und Überprüfung der Sendungen berechtigt. Der Empfänger kann selbst dann keine Rechte hinsichtlich eines etwaigen Vertragsschlusses, der Behandlung, des geschuldeten Entgelts, der Haftung usw. aus der unbeanstandeten Annahme und Lagerung seiner Sendung herleiten, wenn er diese mit einem Kennzeichen versieht, das auf eine unter Absatz 2 fallende Beschaffenheit verweist oder wenn er in sonstiger Weise auf Verbotsgüter hinweist

3.2 Es ist untersagt, eine E-Mailadressen mit der Endung „@LogoiX.com“ als Korrespondenzadresse an Dritte weiterzugeben. LogoiX übernimmt weder die Weiterleitung von Nachrichten (Post/Fax/E-Mail), welche von Dritten an LogoiX-Kunden geschickt werden, noch werden diverse Abklärungen oder Vereinbarungen mit fremden Beteiligten getätigt.

3.3 Für gewünschte Sonderleistungen (z.B. Ladehilfen, zusätzliche Dokumentationen, Fotoaufnahmen, externe Verwaltungsleistungen, usw.) berechnet LogoiX, je angefangene ¼ Stunde einen Betrag in Höhe von 7,75 EUR / p. Mann, zzgl. 19% MwSt.

4. Leistungsbeschreibung
4.1 Der Auftrag gilt mit der Übergabe der bei LogoiX eingelagerten Sendung an den Übernehmer, oder eines Bevollmächtigten gegen dessen Unterschrift, als erfüllt.

4.2 Die LogoiX behält sich vor, einen Auftrag zur Annahme und Lagerung jederzeit und ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

4.3 Die LogoiX  ist berechtigt, nach Übernahme einer Sendung vom jeweiligen Zusteller (Lieferanten), vom Auftraggeber zur Feststellung ob es sich um bedingungsgerechte Sendungen handelt, Auskunft über den Inhalt der Sendung(en) zu verlangen. Verweigert der Auftraggeber die Auskunft, oder ist die Auskunft nicht rechtzeitig einholbar, so ist LogoiX, sofern Anlass zur Vermutung besteht, dass es sich um eine nicht bedingungsgerechte Sendung handelt, insbesondere um Sendungen, die gegen Absatz 2 dieser AGB verstoßen, berechtigt, diese Sendungen durch Öffnen zu prüfen und/oder die Annahme zu verweigern.

4.4 Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber ist nach Anlieferung und Annahme der an ihn adressierten Sendung an LogoiX auf die Dauer von 6 Monaten ausgeschlossen.

4.5 Beauftragt  ein Kunde die LogoiX mit der Verweigerung einer Anlieferung hat LogoiX das Recht folgendes Entgelt als Ersatzleistung in Rechnung zu stellen: Bei Anlieferung durch einen Paketdienst 4,20 EUR und durch eine Spedition 8,40 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt.

 
5. Versicherung &  Haftung
5.1 LogoiX haftet bei übernommenen und eingelagerten Paketsendungen bis  (ausgenommen Standardbriefe bis 20g ohne Zeichnungspflicht)  bis max. EUR 500.-/p.Sendung gegen Einbruch, Diebstahl, Feuer oder Wasserschaden, für die Dauer der Einlagerung im Betriebsstandort der LogoiX GmbH, Wasserburgerstr.50, 83395 Freilassing. Diese Haftung besteht auf die Dauer der Einlagerung, jedoch bis maximal 14 Lagertage und endet mit der Abholung bzw. bei Leistung der Übernahmeunterschrift, einer abholberechtigten Person. Eine erweiterte Haftung der LogoiX nach dem 14. Einlagerungstag kann durch einen schriftlich vereinbarten Lagervertrag übernommen werden.

5.2 LogoiX haftet für einen Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung nach Einlagerung entsteht. LogoiX haftet während sich die Sendung in der Obhut von LogoiX befindet, bis zu einem Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten des internationalen Währungsfonds je kg des Rohgewichtes der Sendung. LogoiX haftet nicht für Vorschäden, Folgeschäden und Folgekosten wie z.B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, entgangenen Gewinne oder Umsatzverluste, Aufwendungen bei Ersatzvornahmen sowie Schäden, die durch Verzögerung bei der Abfertigung entstehen. Die Haftung für andere als Güterschäden ist der Höhe nach je Schadensfall, begrenzt auf das Dreifache des Lagerentgeltes welches für die betreffende Sendung berechnet wurde.

5.3 LogoiX haftet ausdrücklich nicht für Schäden oder verdeckte Schäden, welche vor Übergabe der Sendung an LogoiX, entstanden sind.

5.4 Der Kunde hat als Auftraggeber der LogoiX, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, Schäden und Aufwendungen zu ersetzen, welche von angelieferten Waren und Sendungen durch: ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung, Unterlassen der Mitteilung über die Gefährlichkeit des Gutes oder Fehlen, Unvollständigkeit, Unrichtigkeit der Frachtpapiere / Lieferschein oder falscher Auskünfte, verursacht werden.

5.5 Jede Haftung der LogoiX ist ausgeschlossen, wenn LogoiX nachweist, dass das Gut in derselben Beschaffenheit an den Empfänger übergeben wurde, -wie sie es vom Zusteller erhalten hat.

5.6 Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen durch den Empfänger ohne Einwilligung von LogoiX ist ausgeschlossen.

6. Anmeldung von Ansprüchen / Verjährung / namenlose Sendungen
In der Regel werden von der LogoiX keine Sendungen mit offensichtlicher Beschädigung ohne Schadenscannung angenommen. Die Abklärung von Schadensfällen, welche angelieferte Sendungen betreffen fällt nicht in den Aufgabenbereich der LogoiX und muss mit dem jeweiligen Versender bzw. dem beauftragten Lieferanten, vom Empfänger selbst abgewickelt werden. Die LogoiX unterstützt seine Kunden in bestimmten Fällen und erklärt sich bereit, sofern ein Dokumentationsgerät vor Ort zur Hand ist, Fotos von der beschädigten Ware zu machen und diese dem Kunden zur weiteren Beweisführung zur Verfügung zu stellen.

6.1 Alle Schäden- auch verdeckte Beschädigungen- müssen, umgehend und vor verlassen des Betriebsgeländes  der LogoiX gemeldet werden und sind vom Übernehmer schriftlich zu protokollieren.

6.2 Eine Haftung durch LogoiX besteht ab der schriftlich bestätigten Annahme der Sendung bei Anlieferung durch einen Mitarbeiter der LogoiX, und erlischt -sobald die Sendungen das LogoiX Betriebsgebäude verlassen, bzw. nach Leistung der Übernahmeunterschrift des Abholers. Spätere Ansprüche sind nicht mehr zulässig.

6.3 Hindernisse: Kann eine Sendung keinem Kunden zugeordnet werden, so wird LogoiX mit den ihr zur Verfügung stehenden logistischen Mitteln versuchen, den Empfänger auszuforschen. Kann eine Sendung folglich an den richtigen Empfänger zugeordnet werden, verrechnet LogoiX dem Empfänger der Sendung einmalig eine Entschädigung für die Bearbeitung in Höhe von 2,00 EUR und kann zusätzlich 1,00 EUR/pro Lagertag, gerechnet von der Anlieferung bis zur Übergabe, dem Empfänger in Rechnung stellen. Gelingt die Ausforschung nicht umgehend, wird diese Sendung bis zur Zuordnung max. aber 3 Monaten als (No Name-Sendung) gelagert. Sollte die Sendung auch nach dieser Frist nicht zuordenbar sein, geht diese Sendung als Kostenersatz  zur Abdeckung sämtlicher Aufwendungen in das Eigentum von LogoiX über. Diese ist berechtigt, die Sendung auch zu verwerten, zu entsorgen oder karitativen Organisationen zu schenken.

6.4 Wird die Lagerdauer von 3 Monaten überschritten und liegt kein Auftrag für die Verlängerung der Lagerdauer vor, so gilt die Eigentumsregelung wie unter Punkt 6.4. beschrieben.

7. Annahme/Verweigerung von Nachnahme- und Unfrei-Sendungen
Nachnahme- und/oder UNFREI-Sendungen („Porto zahlt Empfänger“ wie  z.B. bei der Deutsche Post 12.-€) werden von LogoiX nur unter der Bedingungen angenommen, dass ein Kundenauftrag und das entsprechende Entgelt als Barbetrag am Kundenkonto (Guthabenkonto) vorliegt. Der Kunde kann Serviceleistungen im Kundenportal „meinLogoiX“ jederzeit interaktiv wählen. Eine Vorfinanzierung durch LogoiX für Nachnahme und Unfrei-Anlieferung ist ebenso ausgeschlossen, wie eine Bezahlung der Nachnahme- oder Unfrei-Sendung mittels Lastschrift-Einzugsverfahren. Als Service für eine sofortige Aufladung des LogoiX-Nachnahme-/Unfrei-Kontos bietet LogoiX die Zahlungsform „sofortüberweisung.de“ an.

7.1 Ist folglich beim 1. Zustellversuch des Lieferanten kein ausreichendes Guthaben für das Entgelt der Nachnahme- oder UNFREI-Sendung auf dem LogoiX-Nachnahmekonto des Empfängers, wird der Kunde per E-Mail und (bei Hinterlegung einer Handynummer) per kostenfreier SMS von diesem Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Es erfolgt in der Regel eine Zweit-Zustellung am nächsten Werktag. Für diesen Fall bietet LogoiX seinem Kunden/Empfänger schnelle Zahlungsmöglichkeit, sein LogoiX-Nachnahmekonto bis zur Zustellung am nächsten Werktag, aufzuladen:
a.) Einfach per „Sofort-Überweisung“ (Dauer i.d.R. max. 60 Sekunden) oder
b.) mittels BAR-Einzahlung am Kundenschalter in Freilassing.
Bank-Anweisungen von Kunden an die LogoiX werden mittels EDV-Anbindung täglich automatisch geprüft und dem Kunden automatisch gutgebucht. Voraussetzung für eine automatische und zeitgerechte Buchung sind korrekte Daten im Verwendungszweck der Überweisung.

7.2  Erfolgte eine ausreichende Kontodeckung nicht fristgerecht vor der 2. Zustellung, gilt die Annahme als verweigert und geht unwiderruflich an den Auftraggeber zurück.

8. Mail, SMS und Empfangsbenachrichtigung
Die Kunden der LogoiX werden gemäß der vom jeweiligen Kunden gewählten Benachrichtigungsform über den Eingang einer an sie adressierten Sendung informiert, sobald diese in das System aufgenommen wurde. Eine Benachrichtigung erfolgt verpflichtend per E-Mail und kann zusätzl. optional auch per SMS und/oder Anruf erfolgen. Die LogoiX behält sich eine Zeitspanne von mindestens 2 Stunden zwischen Eintreffen einer Sendung und Ausgang der E-Mail- bzw. SMS-Benachrichtigung vor. Eine Benachrichtigung per Telefon (Anruf) kann gegebenenfalls später erfolgen. Bei Standardbriefsendungen bis 20g erfolgt keine Benachrichtigung.

8.1 Die LogoiX und das beauftragte Partner-Unternehmen NetXP übermitteln SMS-Benachrichtigungen im Format „Hight-Quality“. Dadurch ist erfahrungsgemäß eine fast lückenlose und fehlerfreie europaweite Übermittlung von SMS-Mitteilungen gewährleistet. LogoiX haftet nicht für evtl. nicht ordnungsgemäßer, zeitverzögerter oder nicht vollständiger SMS-Mitteilungen.

8.2 Benachrichtigungen per E-Mail können ausschließlich an die im Kundenportal „meinLogoiX“ hinterlege E-Mailadresse übermittelt werden. Um eine korrekte und hindernisfreie Zustellung zu ermöglichen, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass sich die E-Mailadresse office@logoix.com , auf der Liste „sichere Absender“ (Whitelist) befindet. LogoiX übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße, vollständige und verzögerungsfreie Übertragung dieser E-Mail Nachrichten.

8.3 Änderungen Ihrer persönlichen Kundendaten, sowie die Nutzung und die Auswahl der Angebote aus dem Leistungsportfolio der LogoiX, erfolgen in Eigenverantwortung des Users und interaktiv im Kundenportal „meinLogoiX“ unter www.BilligerVersenden.com

9. Entgelte/Widerspruch/Fristen
Es gelten die, am Tag der Leistungserbringung aktuellen Preise und Zuschläge, welche unter www.logoix.com oder am Kundenschalter in Freilassing einsehbar sind.  Dem Auftraggeber wird in diesem Fall das Entgelt im „voraus“ in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist der Rechnungsempfänger und gegenüber der LogoiX ohne Abschlag zahlungspflichtig. Für die Bezahlung stehen dem Rechnungsempfänger folgende Zahlungsformen zur Verfügung: Barzahlung am LogoiX-Kundenschalter, Onlineüberweisung für eine Kundenkonto-Aufladung, Paypal, Kreditkarte bei Online-Auftragserteilung, „Sofortüberweisung.de“, oder Lastschrifteinzug* (*nach erfolgter KTO-Prüfung). Bei Gewährung der Zahlungsform mittels Lastschrifteinzug und bei weniger als einhundert Euro Monatsumsatz, gilt die Verrechnung eines Einziehungsentgeltes vom 25 Cent als vereinbart.  Evtl. anfallende Transaktionsspesen oder Bearbeitungsgebühren sind zu entrichten. Der Auftraggeber hat Einwendungen gegen Rechnungsbeträge innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt geltend zu machen; spätere Einwendungen sind ausgeschlossen. Nach Ablauf dieser Frist sind Ansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.
 

10. Sonstige Regelungen
10.1 Der Auftraggeber kann Ansprüche gegen die LogoiX, ausgenommen Geldforderungen, weder abtreten noch verpfänden.

10.2 Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche der LogoiX nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.

10.3 Die LogoiX ist berechtigt, die Daten zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten, die vom Auftraggeber oder Empfänger im Zusammenhang mit den von ihr durchgeführten Leistungen übermittelt und/oder dafür benötigt werden. Weiterhin ist LogoiX ermächtigt, Gerichten und Behörden im gesetzlich festgelegten Rahmen Daten mitzuteilen.

10.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen, die diesen AGB unterliegen, ist Traunstein.

10.5 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn diese schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden gelten nicht.

10.6 Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der AGB, die in der Geschäftstelle von LogoiX aufliegt und im Internet unter www.LogoiX.com einzusehen ist.

11. Salvatorische Klausel
11.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an der Stelle der unwirksamen Bestimmung eine entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, weiche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Dies gilt bei Unvollständigkeit entsprechend.

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AGB für das Produkt: Paketversand & Fracht/Transportauftrag- ab Zentrale LogoiX / Freilassing

Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen
1. Beförderungsvertrag
2. Verbotsgüter
3. Mitwirkungspflichten
4. Leistungen
5. Entgelte
6. Haftung
7. Haftungsausschluss
8. Beweislast
9. Widerspruch/Fristen
10. Sonstige Regelungen
11. Salvatorische Klausel

Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen
Über das Produkt LogoiX- Paketversand & Fracht/Transportauftrag ab Zentrale LogoiX/Freilassing werden verschiedenste Transportdienstleistungen angenommen und vermittelt, wobei die Auftraggeber sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen sein können.

Diese Leistungen stehen nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen offen. Um sämtliche Funktionalitäten von LogoiX nutzen zu können, muss sich ein Nutzer anmelden. Die Anmeldung selbst und die sogenannte Mitgliedschaft sind kostenlos. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der AGB, die ebenfalls in der Geschäftstelle von LogoiX aufliegt und im Internet unter www.LogoiX.com einzusehen sind.

Nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail an den Auftraggeber und in der Regel an Versender/Empfänger unter Mitteilung des Logistikdienstleisters, der LIX-Auftragsnummer sowie des voraussichtlichen Abhol- und Zustelltermins. Anschließend wird durch LogoiX der ausgewählte Paketdienst bzw. die Spedition mit der Durchführung des Versandes/Transportes beauftragt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend "AGB", gelten für Verträge mit der LogoiX GmbH, Wasserburgerstrasse 50a, 83395 Freilassing und ihren verbundenen Unternehmen nachfolgend "LogoiX", über die Beförderung von Paketen einerseits und Express- & Nachnahme-Sendungen* (* nur DE & AT) andererseits, ab der Zentrale der LogoiX, Wasserburgerstr. 50a, in 83395 Freilasssing nach Deutschland, Österreich und in ausgewählte Eu-Länder. Der Geltungsbereich schließt besonders vereinbarte Zusatz- und Nebenleistungen, nachfolgend "Services", sowie die Nachsendung von Paketen ein.

Ergänzend zu diesen AGB gelten das Verzeichnis "Leistungen und Preise", die „Regelungen für die Beförderungausschlüsse von gefährlichen Stoffen und Gegenständen“, die „LogoiX-Versandpackungsbedingungen“, die "Höherversicherung" sowie die „Übersicht Wertgegenstände“ in der jeweils aktuellen Fassung, die auch in der Geschäftsstelle der LogoiX GmbH zur Einsichtnahme bereitgehalten werden. Ferner gelten spezielle Leistungsbeschreibungen, auf die im Verzeichnis „Leistungen und Preise“, in Rahmenvereinbarungen oder Beförderungspapieren (Frachtbriefen, Einlieferungsbelegen etc.) verwiesen wird.

Soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Für grenzüberschreitende Beförderungen gelten ggf. die Vorschriften der CMR (Convention on the Contract for the International Carriage of Goods by Road), des Montrealer Übereinkommens oder des Warschauer Abkommens in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Geltung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) ist ausgeschlossen.

1. Beförderungsvertrag
1.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor dem Abschluss des Beförderungsvertrages zu erklären, ob Inhalt der Sendung die in Absatz 2 näher bestimmten ausgeschlossenen Güter ("Verbotsgüter") sind. LogoiX erklärt bereits jetzt, dass LogoiX im Grundsatz keine Beförderungsverträge über Verbotsgüter schließt. Mitarbeiter der LogoiX, sowie Zusteller, Abholfahrer und sonstige Erfüllungsgehilfen sind nicht berechtigt, Beförderungsverträge über Sendungen mit Verbotsgütern zu schließen. LogoiX akzeptiert die Übergabe von Sendungen durch oder für den Auftraggeber und deren Übernahme in die Obhut der LogoiX oder von ihr beauftragter Unternehmen (Einlieferung bzw. Abholung) als Nachweis des Abschlusses des Beförderungsvertrages nur, wenn Inhalt der Sendung kein Verbotsgut ist. Der Auftraggeber kann die Übernahme von Sendungen, die Verbotsgüter enthalten, nicht als Annahme seines Angebots auf Abschluss eines Beförderungsvertrages verstehen. Von den vorliegenden AGB abweichende Bedingungen können weder in mündlicher noch in schriftlicher Form vereinbart werden. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers oder Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 LogoiX ist nicht zur Prüfung von Beförderungsausschlüssen gemäß Absatz 2 verpflichtet. LogoiX ist jedoch bei Verdacht auf solche Ausschlüsse zur Öffnung und Überprüfung der Sendungen berechtigt. Der Auftraggeber kann selbst dann keine Rechte hinsichtlich eines etwaigen Vertragsschlusses, der Behandlung, des geschuldeten Entgelts, der Haftung usw. aus der unbeanstandeten Annahme und Beförderung seiner Sendung herleiten, wenn er diese mit einem Kennzeichen versieht, das auf eine unter die Absätze 2 oder 3 fallende Beschaffenheit verweist oder wenn er in sonstiger Weise auf Verbotsgüter hinweist.

1.3 Werden vom Auftraggeber bzw. Verkäufer oder Käufer ungenaue oder falsche Informationen über das LogoiX-Systeme übermittelt, behält sich LogoiX das Recht vor, die Vertragsbeziehung sofort abzubrechen. Sind sämtliche Voraussetzungen für die Durchführung der Transportdienstleistung gegeben, so wird LogoiX eine Auftragsbestätigung per E-Mail an den Kunden übermitteln und den Versandauftrag an die entsprechenden Paketdienste und Transportpartner erteilen.

2. a Verbotsgüter
2.1 Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen (z. B. für temperaturgeführtes Gut), Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern;

2.2 Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt, infiziert oder Sachschäden verursacht werden können;

2.3 Sendungen, die lebende Tiere, Tierkadaver oder Teile derselben, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten; ausgenommen sind Urnen sowie wirbellose Tiere wie Bienen-Königinnen und Futterinsekten, sofern der Auftraggeber sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen; ausgenommen sind ferner medizinisches oder biologisches Untersuchungsmaterial, sofern die Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen beachtet werden;

2.4 Sendungen, deren Beförderung und/oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegen; für Ausnahmefälle gelten die Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen; § 410 HGB bleibt unberührt;

2.5 Sendungen mit einem tatsächlichen Wert von mehr als 500,- EURO brutto; die Haftungsbeschränkungen gemäß Abschnitt 6 bleiben von dieser Wertgrenze unberührt;

2.6 Sendungen, die Geld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Unikate und sonstige Kostbarkeiten, Scheck-, Kreditkarten, gültige Briefmarken, gültige Telefonkarten oder andere Zahlungsmittel oder Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können (Valoren II. Klasse), im Gesamtwert von mehr als 500,- EURO enthalten; Näheres bestimmt die Übersicht Wertgegenstände;

2.7. Alle am selben Tage übergebenen Sendungen an denselben Empfänger, die Güter gemäß Ziffer 6 im Gesamtwert von mehr als 500,- EUR enthalten.

2. b Gefahrgut
Der Versand/Transport von Gefahrgüter mit LogoiX ist grundsätzlich untersagt. Im Falle einer Missachtung ist der Versender/Auftraggeber im Schadensfall alleine dafür verantwortlich und haftbar. Dies gilt auch dann, wenn das Gefahregut von einer anderen Person als dem Versender/Auftraggeber übergeben wird.

3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Weisungen des Auftraggebers, mit der Sendung in besonderer Weise zu verfahren, sind nur dann verbindlich, wenn diese in der im Verzeichnis „Leistungen und Preise“ festgelegten Form erfolgen (Vorausverfügungen). Für Express-Sendungen sind Vorausverfügungen nicht möglich. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Beachtung von Weisungen, die er LogoiX nach Übergabe/Übernahme der Sendung erteilt.

3.2 Dem Auftraggeber obliegt es, ein Produkt von LogoiX oder ihrer verbundenen Unternehmen mit der Haftung oder Versicherung zu wählen, die seinen Schaden bei Verlust, Beschädigung oder einer sonst nicht ordnungsgemäßen Leistung am ehesten deckt.

3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet die Sendung ausreichend zu kennzeichnen, wobei die äußere Verpackung keinen Rückschluss auf den Wert des Gutes zulassen darf. Der Auftraggeber wird vollständige und wahrheitsgemäße Angaben, insbesondere auch über Maße und Gewicht zu einer Sendung machen, die eine korrekte Berechnung, und auch im Schadenfall deren eindeutige Identifikation ermöglichen. Der Auftraggeber wird die Sendung so verpacken, dass sie vor Verlust und Beschädigung geschützt ist und dass auch LogoiX und Dritten keine Schäden entstehen. Näheres bestimmen die LogoiX-Versandbedingungen. § 410, § 411 HGB sind zu beachten.

3.4 Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung und das Risiko für alle Folgen, die aus einem - auch nach anderen Bestimmungen als diesen AGB - unzulässigen Güterversand resultieren. Der Auftraggeber stellt LogoiX von jeglichen Ansprüchen Dritter, die aus oder im Zusammenhang mit Verstößen gegen solche Bestimmungen entstehen, frei.

3.5 Erhebt ein Dritter, der an dem Gegenstand oder an der Ausführung des Paketdienstleisters erteilten Auftrages unmittelbar oder mittelbar interessiert ist, gegen LogoiX Ansprüche wegen einer angeblich begangenen unerlaubten Handlung, die der LogoiX nicht entgegengehalten werden kann, so hat der Auftraggeber die LogoiX von diesen Ansprüchen unverzüglich zu befreien.

4. Leistungen
4.1 LogoiX und die von ihr beauftragten Unternehmen befördern die übergebenen Sendungen ab der Zentrale der Logoix in Freilassing zum Bestimmungsort und liefern sie an den Empfänger unter der vom Auftraggeber genannten Anschrift ab. LogoiX und die von ihr beauftragten Paketdienstleister unternehmen dabei alle zumutbaren Anstrengungen, um die Sendung innerhalb der Zeitfenster entsprechend ihren eigenen Qualitätszielen (Regellaufzeiten) abzuliefern. Diese internen zeitlichen Vorgaben sind jedoch weder garantiert noch in sonstiger Weise Vertragsbestandteil, d.h. LogoiX schuldet nicht die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist, soweit nicht für spezielle Produkte, durch die in Abschnitt 1 Abs. 2 genannten Bedingungen oder im Einzelfall in schriftlicher Form etwas anderes geregelt ist. LogoiX ist unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers freigestellt, Art, Weg und Mittel der Beförderung zu wählen und sämtliche Leistungen durch Logoix-Transportpartner, Subunternehmer (Unterfrachtführer) erbringen zu lassen.

4.2 LogoiX und deren Paketdienstleister  dürfen die Ablieferung (Zustellung) unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift mit befreiender Wirkung gegen Unterschrift des Empfängers, Angehörigen des Empfängers oder des Ehegatten, oder andere, im Geschäft oder in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sowie dessen Hausbewohner und Nachbarn, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind, abliefern. Es sei denn, es bestehen begründete Zweifel an deren Empfangsberechtigung.
Sendungen an Empfänger in Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Haftanstalten, Gemeinschaftsunterkünften, Krankenhäusern) können an eine von der Leitung der Einrichtung mit dem Empfang von Sendungen beauftragte Person (Empfangsbeauftragter) zugestellt werden. Dies gilt nur, soweit LogoiX nichts anderweitiges, wie z. B. Lagerung, Nachsendung oder Zustellung durch Ablage an einem vereinbarten Ort oder durch evtl. Einlegen in eine Packstation (bei Transportpartnen Deutsche Post & DHL möglich), mit dem Empfänger vereinbart und der Auftraggeber keine entgegenstehenden Vorausverfügungen getroffen hat. (2a)Sendungen mit dem Service Express, Nachnahme (Cashservice) und mit dem Service „Höherversicherung“ werden außer dem Empfänger, nur einem hierzu schriftlich besonders Bevollmächtigten ausgehändigt.

4.3 Nachnahmebeträge werden in der Regel spesenfrei an eine bei der Auftragserteilung hinterlegte deutsche oder österreichische* (*IBAN & BIC) Bankverbindung überwiesen. Ein Freistellung bzw. Überweisung des Nachnahmebetrages erfolgt in der Regel bei Paketversendungen innerhalb ca. 10 Werktagen nach erfolgreicher Zustellung. Die Auszahlung eines Nachnahmebetrages an den Auftraggeber in BAR ist nicht möglich.

 4.4 Die durch LogoiX beauftragten Paketdienstleister stellen Sendungen in der Regel gegen zwei (2) Zustellversuchen zu, oder halten Paketsendungen (gilt nur für Zustellung mit der Deutschen Post, Österreichischen Post oder DHL und DHL express), deren Ablieferung nicht möglich war oder nicht erfolgt ist, für den Empfänger innerhalb einer Frist von sieben Werktagen (einschl. Samstage) beginnend mit dem Tag, an dem die Ablieferung versucht wurde, zur Abholung beim nächsten Postamt oder Postpartner kostenfrei bereit. Dies gilt auch, wenn eine Ablieferung aufgrund außergewöhnlicher Umstände, unverhältnismäßiger Schwierigkeiten oder besonderer Gefahren am Bestimmungsort nicht zumutbar ist.

4.5 Die durch LogoiX beauftragten Paketdienstleister können zur Empfangsbestätigung elektronische Mittel einsetzen. Mit Hilfe dieser Mittel wird entweder der gedruckte Name in Verbindung mit der digitalisierten oder elektronischen Unterschrift oder eine andere Identifikation des Empfängers oder der empfangsberechtigten Person (z. B. PIN) dokumentiert. Die hierbei geleistete Unterschrift gilt als Abliefernachweis und als Bestätigung, dass der Auftrag ordnungsgemäß bei äußerlicher Unversehrtheit der Verpackung übernommen wurde. Der Auftrag gilt als abgeschlossen.

4.6 Die durch LogoiX beauftragten Paketdienstleister werden unzustellbare Sendungen, zum Auftraggeber zurückbefördern, soweit dies nach den in Absatz 2 (Verbotsgüter) genannten Bedingungen für das jeweilige Produkt nicht ausgeschlossen ist. LogoiX kann ohne Weisung des Auftraggebers, den jeweiligen Zustellungsdienstleister beauftragen, für unzustellbare Sendungen einen weiteren Zustellversuch oder eine Rückbeförderung gegen besonderes Entgelt vorzunehmen. Sendungen sind unzustellbar, wenn keine empfangsberechtigte Person im Sinne der Absätze 2 und 3 angetroffen wird und/oder die Abholfrist fruchtlos verstrichen ist, die Annahme durch den Empfänger, Angehörige des Empfängers oder des Ehegatten, oder Nachbarn, im Geschäft oder in den Räumen des Empfängers anwesende Personen verweigert wird oder der Empfänger nicht ermittelt werden kann. Als Annahmeverweigerung gilt auch die Verhinderung der Ablieferung über die Weigerung zur Zahlung des Nachentgelts, Nachnahmebetrages oder die Weigerung zur Abgabe der Empfangsbestätigung.

4.7 Kann eine unzustellbare Sendung nicht entsprechend der in den Absätzen 2 bis 5 geregelten Weise an den Auftraggeber zurückgegeben werden, ist LogoiX bzw. der beauftragte Paketdienstleisterzur Öffnung berechtigt. Ist der Auftraggeber oder sind sonstige Berechtigte nicht zu ermitteln oder ist eine Ablieferung bzw. Rückgabe der Sendung aus anderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar, ist LogoiX  bzw. der beauftragte Paketdienstleisternach Ablauf einer angemessen Frist zu deren Verwertung nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt. LogoiX darf Sendungen nach den gesetzlichen Vorschriften sofort verwerten, wenn Empfänger und Auftraggeber die Annahme bzw. Rücknahme der Sendung verweigern. Unverwertbares oder verdorbenes Gut und Sendungen im Sinne des Absatz 2 können sofort vernichtet werden.

5. Entgelt (Fracht und sonstige Beförderungskosten)
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, für jede Leistung das in der Preisliste vorgesehene Entgelt zu zahlen. Die angegeben Entgelte verstehen als Bruttopreise, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

5.2 Es gelten die, am Tag der Leistungserbringung aktuellen Preise und Zuschläge, welche unter www.logoix.com oder am Kundenschalter in Freilassing einsehbar sind.  Dem Auftraggeber wird in diesem Fall das Entgelt im „voraus“ in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist der Rechnungsempfänger und gegenüber der LogoiX ohne Abschlag zahlungspflichtig. Für die Bezahlung stehen dem Rechnungsempfänger folgende Zahlungsformen zur Verfügung: Barzahlung am LogoiX-Kundenschalter, Onlineüberweisung für eine Kundenkonto-Aufladung, Paypal, Kreditkarte bei Online-Auftragserteilung, „Sofortüberweisung.de“, oder Lastschrifteinzug* (*nach erfolgter KTO-Prüfung). Bei Gewährung der Zahlungsform mittels Lastschrifteinzug und bei weniger als einhundert Euro Monatsumsatz, gilt die Verrechnung eines Einziehungsentgeltes vom 25 Cent als vereinbart.  Evtl. anfallende Transaktionsspesen oder Bearbeitungsgebühren sind zu entrichten. Der Auftraggeber hat Einwendungen gegen Rechnungsbeträge innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt geltend zu machen; spätere Einwendungen sind ausgeschlossen. Nach Ablauf dieser Frist sind Ansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.
 

5.3 Der Auftraggeber wird LogoiX über das vereinbarte Entgelt hinaus sämtliche Kosten erstatten, die sie aus Anlass der Beförderung der Sendung im Interesse des Auftraggebers verauslagt (Leerfahrt oder zweite Anfahrt im Transport, Abgaben, Lagerentgelte usw.). Der Auftraggeber stellt LogoiX insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber wird ferner die evtl. Kosten ersetzen, die aus Anlass einer Lagerung und/oder Rückbeförderung seiner Sendung gemäß Absatz 4 Ziffer .6 und .7 entstehen. Sämtliche dieser Kosten sind auf Anforderung sofort fällig.

5.4 Für die Abrechnung der Versandgebühren ist das von dem Paketdienst ermittelte tatsächliche Gewicht und die tatsächliche Größe der Sendung maßgebend.

5.5 Der Empfänger hat wie z.B. bei NN-Sendungen, das Einziehungsentgelt sowie sonstige auf der Sendung lastende Kosten (u.a. das Nachentgelt) mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber zu bezahlen. Verweigert der Empfänger die vollständige Zahlung offener Kosten, gilt dies als Annahmeverweigerung; der Auftraggeber bleibt zur Zahlung verpflichtet.

6. Haftung / Haftungsausschluss
LogoiX haftet für alle am LogoiX-Kundenschalter / Freilassing eingelieferten und bedingungsgerechten Versandpaketen  bis zu max. 500.- € / pro Paket.

6.1 Grundsätzlich haftet LogoiX, -auch bei Abschluss einer „Höherversicherung“, nicht für Schäden die entstanden sind aufgrund ungenügender Verpackung oder falscher Kennzeichnung des Gutes durch den Auftraggeber oder durch Dritte bzw. durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse,  für das Schadhaftwerden von Leitungen, für die Funktionalität von elektrischen oder elektronischen Geräten, Einwirkung anderer Güter, Beschädigung durch Tiere, natürliche Veränderung des Gutes, schweren Diebstahl oder Raub, es sei denn, dass LogoiX eine schuldhafte Verursachung des Schadens nachgewiesen wird. Eine Haftung von LogoiX scheidet auch dann aus, wenn die Ursache eines Schadens in der natürlichen Beschaffenheit des Gutes liegt oder es sich dabei um "nicht bandfähige" oder "gebündelte" Pakete handelt.

6.2 LogoiX haftet, wenn ein Beförderungsvertrag geschlossen wurde und mit Rücksicht auf die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen für Schäden, welche auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, die ein Mitarbeiter oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe (§ 428 HGB) des durch LogoiX beauftragten Transportdienstleisters vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat und der Auftraggeber dies beweisen kann. Eine Haftung gilt nur, soweit diese Personen in Ausübung ihrer Verrichtungen auch im Auftrag der LogoiX gehandelt haben. Dies gilt mangels Beförderungsvertrages nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung von nicht bedingungsgerechten oder mangelhaft verpackten Sendungen, insbesondere von Verbotsgütern.

6.3 LogoiX haftet im Übrigen für Verlust und Beschädigung von bedingungsgerechten Sendungen sowie für die schuldhaft nicht ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger Pflichten nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu den gesetzlichen Haftungsgrenzen. Der Ersatz aller darüber hinausgehenden Schäden ist ausgeschlossen (u.a. entgangener Gewinn, entgangene Zinsen). Dies gilt unabhängig davon, ob LogoiX vor oder nach der Annahme der Sendung auf das Risiko eines solchen Schadens hingewiesen wurde, da besondere Risiken vom Auftraggeber versichert werden können. Schadenersatzleistungen sind auf eine Forderung pro Sendung begrenzt, wobei deren Begleichung die vollständige und abschließende Regelung aller Schäden in diesem Zusammenhang darstellt. LogoiX ist auch von dieser Haftung befreit, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die sie auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte (z.B. Streik, höhere Gewalt). Die in §§ 425 Abs. 2 und 427 HGB genannten Fälle der Schadensteilung und besonderen Haftungsausschlussgründe bleiben ebenso unberührt wie andere gesetzliche Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse. LogoiX haftet mangels Beförderungsvertrages ferner nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung von Verbotsgütern gemäß Abschnitt 2 Absatz 2.

6.4 LogoiX beruft sich im Falle des Verlustes, der Beschädigung oder der schuldhaften Verletzung sonstiger Pflichten nicht auf die gesetzlichen Haftungsgrenzen, soweit der Schaden nicht mehr als 500,- EURO beträgt.
Soweit die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist oder eines bestimmten Ablieferungstermins schriftlich geschuldet ist, ist die Haftung von LogoiX für die Überschreitung dieser Lieferfrist bzw. die Abweichung von diesem Termin, auf den dreifachen Betrag der Fracht (dreifaches Entgelt) begrenzt.
Die Haftung der LogoiX für den Service Nachnahme ist bei Fehlern bei der Einziehung oder Übermittlung des Betrages auf den Nachnahmebetrag begrenzt.

6.5 Verluste oder Beschädigungen
Zeigt der Empfänger nicht unmittelbar bei Zustellung und vor Leistung der Übernahmeunterschrift, dem Zusteller äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigung an der Verpackung schriftlich an, so wird vermutet, dass das Gut in unversehrtem Zustand übergeben und/oder übernommen wurde. § 438 HGB bleibt im Übrigen unberührt.

6.6 Eine Sendung gilt in der Regel als verloren, wenn sie nicht innerhalb von 20 Werktagen nach Einlieferung an den Empfänger abgeliefert ist und ihr Verbleib nicht ermittelt werden kann. Abweichend von § 424 Abs. 3 HGB kann auch die LogoiX eine Erstattung ihrer nach den Absätzen 2 und 3 geleisteten Entschädigung verlangen.

6.7 LogoiX haftet nicht für Folgeschäden und Folgekosten wie z.B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, entgangenen Gewinn oder Umsatzverluste, Aufwendungen von Ersatzvornahmen sowie Schäden, die durch Verzögerungen bei Luftfrachtabfertigung entstehen. Die Haftung für Verspätungsschäden ist ausgeschlossen.

6.8 Jede Haftung von LogoiX und Ihrer Transportdienstleister ist ausgeschlossen, wenn diese nachweisen, dass das Gut in derselben äußeren Beschaffenheit abgeliefert wurde, -wie sie es bei Transportstart vom Auftraggeber erhalten haben.

6.9 Die Haftung des Auftraggebers, insbesondere nach § 414 HGB, bleibt unberührt. Der Auftraggeber haftet vor allem für den Schaden, der LogoiX oder Dritten aus der Versendung von Verbotsgütern oder der Verletzung seiner Pflichten gemäß Abschnitt 3 entsteht. Der Auftraggeber stellt insoweit LogoiX von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

7. Versicherung und Haftungsausschluß
7.1 LogoiX schließt im Falle einer besonderen Auftragserteilung des Services „Höherversicherung“ sowie der Zahlung des entsprechenden Zusatzentgelts eine Versicherung zugunsten und auf Rechnung des Auftraggebers ab. Diese Versicherung deckt das Interesse des Auftraggebers an jeder bedingungsgerechten Sendung gegen die Gefahren des Verlustes und der Beschädigung mit der vereinbarten Versicherungssumme je Einzelsendung auf Erstes Risiko.

7.2 Vom Versicherungsschutz sind insbesondere nicht gedeckt:
a. Schäden an Sendungen, die Verbotsgüter im Sinne von Absatz 2 enthalten.
b. Schäden an Sendungen, deren äußere Gestaltung oder Verpackung Rückschlüsse auf den Wert des Gutes zulässt.
c. Schäden, die durch fehlende oder mangelhafte Verpackung oder durch vorsätzliche Herbeiführung des Schadenfalls vom Auftraggeber verursacht worden sind.
d. Sendungen, welche im Service: „Europaweiter Versand mit Abholung“ /Abholservice beauftragt werden.

7.3 Schäden, die entstanden sind aufgrund ungenügender Verpackung oder Kennzeichnung des Gutes durch den Versender oder durch Dritte bzw. durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Schadhaftwerden von Geräten oder Leitungen, Einwirkung anderer Güter, Beschädigung durch Tiere, natürliche Veränderung des Gutes, schweren Diebstahl oder Raub, es sei denn, dass LogoiX eine schuldhafte Verursachung des Schadens nachgewiesen wird.

7.4 Eine Haftung von LogoiX scheidet auch dann aus, wenn die Ursache eines Schadens in der natürlichen Beschaffenheit des Gutes liegt.

8. Beweislast
Der Auftraggebe. bzw. im Falle der Abtretung von Ansprüchen seitens des Auftraggebers an den Empfänger der Ware, der Empfänger, hat zu beweisen, dass der LogoiX ein Gut bestimmter Menge und Beschaffenheit ohne äußerlich erkennbare Schäden übergeben wurde, sowie, dass das Transportgut trotz "reiner Quittung" nicht ohne äußerlich erkennbare Schäden dem Empfänger übergeben worden ist.

9. Widerspruch/Fristen
Soweit der Auftraggeber den berechneten Transportkosten nicht innerhalb von 6 Wochen ab Rechnungsdatum schriftlich widerspricht, gilt die Rechnung als genehmigt. Ansprüche aus der Inanspruchnahme der Serviceleistungen von LogoiX sind innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der jeweiligen Transaktion geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist sind Ansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.

10. Sonstige Regelungen
10.1 Der Auftraggeber kann Ansprüche gegen die LogoiX, ausgenommen Geldforderungen, weder abtreten noch verpfänden.

10.2 Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche der LogoiX nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.

10.3 Die LogoiX ist berechtigt, die Daten zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten, die vom Auftraggeber oder Empfänger im Zusammenhang mit den von ihr durchgeführten Leistungen übermittelt und/oder dafür benötigt werden. Weiterhin ist LogoiX ermächtigt, Gerichten und Behörden im gesetzlich festgelegten Rahmen Daten mitzuteilen.

10.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen, die diesen AGB unterliegen, ist Traunstein.

10.5 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn diese schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden gelten nicht.

10.6 Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der AGB, die in der Geschäftstelle von LogoiX aufliegt und im Internet unter www.LogoiX.com einzusehen ist.

11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an der Stelle der unwirksamen Bestimmung eine entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, weiche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Dies gilt bei Unvollständigkeit entsprechend.

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AGB für das Produkt: Onlineauftrag: "Paketversand mit Abholung" (nachfolgend "Paket-Abholauftrag")

1. Geltung
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Tätigkeiten, die LogoiX bzw. deren Paketdienstleister aufgrund von Bestellungen über das Kundenportal annimmt, insbesondere für die Abfertigung, die Behandlung, den Umschlag, die Lagerung sowie jede Besorgung der Versendung von Paketen innerhalb und zwischen Deutschland, Österreich und ausgewählten EU-Ländern, gleichgültig, ob LogoiX die Leistungen selbst oder durch Dritte erbringt.

1.2
Diese Leistungen stehen nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen offen. Um sämtliche Funktionalitäten von LogoiX nutzen zu können, muss sich ein Nutzer anmelden. Die Anmeldung selbst und die sogenannte Mitgliedschaft sind kostenlos. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der AGB, die ebenfalls in der Geschäftstelle von LogoiX aufliegt und im Internet unter www.LogoiX.com einzusehen sind.

1.3
Über das Produkt Paketversand mit Abholung werden Aufträge angenommen und vermittelt, wobei die Auftraggeber sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen sein können.

1.4
Nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail an den Auftraggeber und in der Regel an Versender/Empfänger unter Mitteilung des Logistikdienstleisters, der LIX-Auftragsnummer sowie des voraussichtlichen Abhol- und Zustelltermins. Anschließend wird durch LogoiX der ausgewählte Paketdienst bzw. die Spedition mit der Durchführung des Versandes/Transportes beauftragt.
 
1.5
Soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Für grenzüberschreitende Beförderungen gelten ggf. die Vorschriften der CMR (Convention on the Contract for the International Carriage of Goods by Road), des Montrealer Übereinkommens oder des Warschauer Abkommens in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Geltung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) ist ausgeschlossen.


2. Zustandekommen des Vertrages, Transportentgelte, Fristen

2.1
Per Online-Paketabholauftrag kann der Auftraggeber eigenständig Paketaufkleber erstellen und das Paket durch LogoiX bzw. deren Paketdienstleister abholen lassen. Der Auftraggeber kann entweder Versender oder Empfänger, aber auch Auftraggeber im sogen. „Querverkehr“ (weder Versender oder Empfänger) sein. Es können mehrere Pakete von/an eine Adresse auf einmal beauftragt werden.

2.2
Es gelten die, am Tag der Leistungserbringung aktuellen Preise und Zuschläge, welche unter www.logoix.com oder am Kundenschalter in Freilassing einsehbar sind.  Dem Auftraggeber wird in diesem Fall das Entgelt im „voraus“ in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist der Rechnungsempfänger und gegenüber der LogoiX ohne Abschlag zahlungspflichtig. Für die Bezahlung stehen dem Rechnungsempfänger folgende Zahlungsformen zur Verfügung: Barzahlung am LogoiX-Kundenschalter, Onlineüberweisung für eine Kundenkonto-Aufladung, Paypal, Kreditkarte bei Online-Auftragserteilung, „Sofortüberweisung.de“, oder Lastschrifteinzug* (*nach erfolgter KTO-Prüfung). Bei Gewährung der Zahlungsform mittels Lastschrifteinzug und bei weniger als einhundert Euro Monatsumsatz, gilt die Verrechnung eines Einziehungsentgeltes vom 25 Cent als vereinbart.  Evtl. anfallende Transaktionsspesen oder Bearbeitungsgebühren sind zu entrichten. Der Auftraggeber hat Einwendungen gegen Rechnungsbeträge innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt geltend zu machen; spätere Einwendungen sind ausgeschlossen. Nach Ablauf dieser Frist sind Ansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.

2.3
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Zahlungsvorgang erfolgreich abgeschlossen wurde.

2.4
Im Anschluss an die Bestellung kann der Auftraggeber die Rechnung sowie den Paketaufkleber für das beauftragte Paket ausdrucken. Daneben erhält der Auftraggeber eine automatische Bestätigungs-E-Mail, die nochmals die wesentlichen Vertragsbestandteile und die AGB mit Widerrufsbelehrung enthält.


3. Widerrufsbelehrung
3.1
Sofern der Auftraggeber ein Verbraucher ist, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (siehe oben 2.4), jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV und nicht vor Erfüllung der Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV durch LogoiX. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

LogoiX GmbH
Debitorenbuchhaltung
Wasserburgerstr. 50a
83395 Freilassing
Deutschland

3.2
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Auftraggeber die empfangene Leistung an LogoiX ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er LogoiX insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Auftraggeber die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Auftraggeber mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für LogoiX mit deren Empfang.

3.3
Besonderer Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vollständig erfüllt ist, bevor der Auftraggeber sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.


4. Leistungsumfang und Hindernisse
4.1
LogoiX  besorgt als Transportvermittler, Transportleistungen, die durch selbständige Frachtführer ausgeführt werden. Durch standardisierte Abläufe wird eine möglichst ökonomische und schnelle Beförderung erzielt. Die Pakete werden als Sammelladung transportiert und innerhalb der Depots und Umschlagplätze über automatische Bandanlagen sortiert und befördert. Bei Eingang im Versanddepot, bei Durchlaufen eines Umschlagplatzes, bei Eingang im Empfangsdepot, bei Übernahme durch den Zustellfahrer sowie bei der Ablieferung werden die Pakete regelmäßig gescannt. Datum und Uhrzeit werden dabei registriert. Weitere Schnittstellen-Dokumentationen erfolgen nicht.

4.2
LogoiX,  bzw. deren Paketdienstleister ist nicht zur Untersuchung sowie zur Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gutes und seiner Verpackung verpflichtet.

4.3
Weisungen, die nach Übergabe eines Paketes vom Auftraggeber erteilt worden sind, müssen nicht befolgt werden. Die §§ 418 Abs. 1 bis 5 und 419 HGB finden keine Anwendung.

4.4
Die Abholung der Pakete wird mit den von LogoiX dafür vorgesehenen Quittungen dokumentiert.

4.5
Die Zustellung der Pakete, die dem annehmenden 1.Depot (= Verteilerdepot der LogoiX-Paketdienstleister) bis 17.00 Uhr zur Verfügung stehen, erfolgt werktags, innerhalb Deutschlands und innerhalb Österreichs in der Regel am nächsten Werktag (Regellaufzeit), zwischen EU-Mitgliedsländer in der Regel innerhalb von 3 Werktag (Regellaufzeit), frei Haus Empfänger. Die Einhaltung der Regellaufzeit wird weder zugesichert noch garantiert. Werktage sind Montag bis Freitag.

4.5.1
Die Paketdienstleister der LogoiX unternehmen in der Regel zwei Zustellversuche.

4.5.2
Die Zustellung kann bei gewerblichen Empfängern an der Posteingangsstelle oder Warenannahme erfolgen.

4.5.3
Der Auftraggeber ist einverstanden, dass Pakete – nach erfolglosem ersten Zustellversuch bei dem Empfänger – bei einer im Haushalt oder Geschäft des Empfängers anwesenden Person, bei einem Nachbarn des Empfängers oder in einem nahe gelegenen Postamt, bzw. GLS Paket Shop mit befreiender Wirkung zugestellt werden dürfen (alternative Zustellung), sofern nach den konkreten Umständen keine begründeten Zweifel daran bestehen, dass die alternative Zustellung den Interessen des Auftraggebers oder Empfängers entspricht. Nachbar ist eine Person, die im gleichen oder nächstgelegenen Gebäude wohnt oder arbeitet.

4.5.4
Als Abliefernachweis gelten der Ausdruck der in digitalisierter Form vorliegenden Unterschrift der Empfangsperson oder der ggf. von ihr unterzeichnete Rollkartenabschnitt.

4.5.5
Hat der Empfänger eine Abstellgenehmigung erteilt, gilt das Paket als zugestellt, wenn es an der in der Genehmigung bezeichneten Stelle ordnungsgemäß abgestellt worden ist.

4.6
Leistungshindernisse, die nicht dem Risikobereich von LogoiX zuzurechnen sind, befreien LogoiX für die Zeit ihrer Dauer von den Verpflichtungen, deren Erfüllung durch sie unmöglich geworden ist.

4.7
Die durch LogoiX beauftragten Paketdienstleister werden unzustellbare Sendungen, zum Auftraggeber zurückbefördern, soweit dies nach den in Absatz 5 (Beförderungsausschluß) genannten Bedingungen für das jeweilige Produkt nicht ausgeschlossen ist. LogoiX kann ohne Weisung des Auftraggebers, den jeweiligen Zustellungsdienstleister beauftragen, für unzustellbare Sendungen einen weiteren Zustellversuch oder eine Rückbeförderung gegen besonderes Entgelt vorzunehmen. Sendungen sind unzustellbar, wenn keine empfangsberechtigte Person im Sinne der Absätze 4.5.3 angetroffen wird und/oder die Abholfrist fruchtlos verstrichen ist, die Annahme durch den Empfänger, Angehörige des Empfängers oder des Ehegatten, oder Nachbarn, im Geschäft oder in den Räumen des Empfängers anwesende Personen verweigert wird oder der Empfänger nicht ermittelt werden kann. Als Annahmeverweigerung gilt auch die Verhinderung der Ablieferung über die Weigerung zur Zahlung des Nachentgelts, Nachnahmebetrages oder die Weigerung zur Abgabe der Empfangsbestätigung.


5.a  Beförderungsausschlüsse
Angesichts der unter Ziffer 4 (insbesondere Ziffer 4.1) dargestellten Abläufe sind nachfolgend aufgeführte Güter und Pakete aufgrund ihres Wertes oder ihrer Beschaffenheit von der Beförderung durch LogoiX, bzw. deren Paketdienstleister, ausgeschlossen:

5.1.
- Pakete, deren Wert € 500,-  überschreitet,
- unzureichend und/oder nicht handelsüblich verpackte Güter; Computer (Desktop, Tower, Notebooks) sowie Bildschirme bedürfen einer für den Transport geeigneten Originalverpackung,
- Güter, die in irgendeiner Weise einer besonders sorgsamen Behandlung bedürfen (weil sie z.B. besonders zerbrechlich sind oder nur stehend oder nur auf einer Seite liegend transportiert werden dürfen),
- verderbliche und temperaturgeführte Güter, sterbliche Überreste, lebende Tiere,
- besonders wertvolle Güter (z.B. Geld, Edelmetalle und -steine, echter Schmuck und echte Perlen, Kunst- und Sammlergegenstände, Antiquitäten),
- Güter, die zwar selbst nur einen geringen Wert besitzen, durch deren Verlust oder Beschädigung aber hohe Folgeschäden entstehen können (z.B. Datenträger mit sensiblen Informationen),
- Telefonkarten und Pre-Paid-Karten, z.B. für Mobiltelefone,
- geldwerte Dokumente (z.B. Wertpapiere, Wechsel, Sparbücher),
- Schusswaffen und wesentliche Waffenteile im Sinne des § 1 Waffengesetz sowie Munition,
- gefährliche Güter aller Art,
- Pakete, deren Beförderung oder Lagerung gegen geltendes Recht verstößt,
- Pakete mit der Frankatur „unfrei“,
- Pakete mit einem der folgenden Ziele: - außerhalb der EU: alle Länder (Zollrelationen)
- innerhalb der EU: Andorra, Ceuta, Gibraltar, Griechenland, Livigno, Malta, Melilla, San Marino, Zypern, die Stadt Büsingen am Hochrhein (PLZ: D-78266), Kleines Walsertal und alle europäischen Inseln ausgenommen deutsche Inseln.

5.2
Ferner sind Pakete von der Beförderung ausgeschlossen, deren Gewicht: DE-national  mehr als 40kg, AT-national mehr als 31,5kg und zwischen EU-Staaten mehr 50kg,  beträgt oder deren Gurtmaß mehr als 3 m, deren Länge mehr als 2 m, deren Höhe mehr als 0,6 m oder deren Breite mehr als 0,8 m misst.

5.3
Zusätzlich ausgeschlossen sind nicht quaderförmig verpackte Sendungen.

5.3.1
von der Beförderung ins Ausland:
- Tabakwaren und Spirituosen,
- Persönliche Effekten und Carnet-ATA-Waren.

5.3.2
von der Beförderung als Luftfracht:
- verbotene Gegenstände nach lit. (iv) und (v) der Anlage zur VO (EG) Nr. 2320/2002 v. 16.12.2002 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

5.4
Der  ist zur Einhaltung der Beförderungsausschlüsse verpflichtet und hat vor der Übergabe der Pakete an LogoiX bzw. deren Paketdienstleister entsprechende Kontrollen durchzuführen oder durchführen zu lassen. LogoiX bzw. deren Paketdienstleister übernimmt ausschließlich verschlossene Pakete, welche während der Beförderung nur in gesetzlich zulässigen Ausnahmesituationen geöffnet werden.

5.5
Beauftragt der Auftraggeber LogoiX mit dem Transport von Paketen, deren Beförderung gemäß den Ziffern 5.1 bis 5.3 untersagt ist, ohne dass LogoiX den Transport vor Übergabe schriftlich genehmigt hat, erfolgt der Transport auf alleiniges Risiko des s. Der  ist für alle Schäden an seinem Paket und Schäden, die LogoiX oder Dritte erleiden, allein verantwortlich und trägt sämtliche aus der vertragswidrigen Beauftragung resultierenden Kosten, inklusive Aufwendungsersatz für angemessene Maßnahmen, die LogoiX bzw. deren Paketdienstleister veranlasst, um den vertragswidrigen Zustand oder Gefahren zu beseitigen oder abzuwehren (z.B. Sicherstellung, Zwischenlagerung, Rücksendung, Entsorgung, Reinigung etc.).

Auf einem Paket angebrachte Beschriftungen oder Kennzeichen, die auf eine in Ziffer 5.1 bis 5.3 genannte Beschaffenheit hinweisen, gelten nicht als Inkenntnissetzen von LogoiX. Eine durch einen Frachtführer oder dessen Erfüllungsgehilfen erteilte Zustimmung zur Beförderung oder eine stillschweigende Übernahme eines Paketes stellen keine Zustimmung zur Beförderung entgegen eines Beförderungsausschlusses dar.

5. b Gefahrgut
Der Versand/Transport von Gefahrgüter mit LogoiX ist grundsätzlich untersagt. Im Falle einer Missachtung ist der Versender/Auftraggeber im Schadensfall alleine dafür verantwortlich und haftbar. Dies gilt auch dann, wenn das Gefahregut von einer anderen Person als dem Versender/Auftraggeber übergeben wird.


6. Pflichten des Auftraggebers
6.1
Das abzuholende Paket ist vor Abholung von dem Übergeber der Sendung mit dem individuell systemgenerierten Paketaufkleber zu versehen. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die für die Durchführung der Bestellung und den Ausdruck des Paketaufklebers erforderliche Hard- und Software vorhanden und funktionstüchtig ist. Fehler beim Druck des Paketaufklebers gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass bei Übergabe des Paketes nur ein einziger unbeschädigter Paketaufkleber gut sichtbar und unverdeckt auf der größten Seite des Paketes angebracht ist. Alte Paketaufkleber, Adressangaben oder sonstige alte Kennzeichen sind zu beseitigen.

6.2
Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus Ziffer 6.1 nicht nach, kann LogoiX bzw. deren Paketdienstleister nach pflichtgemäßem Ermessen das Paket ausladen, einlagern, sichern und zurückbefördern, ohne gegenüber dem Auftraggeber deshalb schadensersatzpflichtig zu werden und von dem Auftraggeber Ersatz der erforderlichen Aufwendungen wegen dieser Maßnahmen verlangen.

6.3
Versendungen unter Verwendung des individuell für den Auftraggeber generierten Paketaufklebers werden in jedem Fall dem Auftraggeber zugerechnet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, LogoiX eine missbräuchliche Nutzung seines LogoiX-Kundenbereich-Zugangs unverzüglich anzuzeigen. Im Fall der missbräuchlichen oder sonst vertragswidrigen Nutzung ist LogoiX berechtigt, den Zugang zum Kundenportal des Auftraggebers zu sperren. Der Auftraggeber haftet LogoiX für Schäden, die durch die missbräuchliche Nutzung seines LogoiX-Kundenbereich-Zugangs entstehen, soweit er diese zu vertreten hat.

6.4
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die versendeten Güter den zu erwartenden Transportbelastungen entsprechend mit einer beanspruchungsgerechten und auf das zu verschickende Gut abgestimmten Innen- und Außenverpackung zu versehen. Das Gut ist so zu verpacken, dass es zum Einen selbst vor Verlust und Beschädigung geschützt wird und zum Anderen den die Beförderung durchführenden Personen und anderen transportierten Paketen kein Schaden entstehen kann. Die Verpackung muss insbesondere gewährleisten, dass ein Zugriff auf den Paketinhalt nicht möglich ist, ohne eindeutige Spuren an der Außenverpackung zu hinterlassen. Als Hilfestellung zu diesem Thema dient die Verpackungsleitlinie von LogoiX (siehe: www.BilligerVersenden.com).

7. Haftung
7.1
LogoiX haftet für den Schaden, der durch einen Paketverlust entsteht, während sich das Paket in der Obhut von LogoiX bzw. deren Paketdienstleister  befindet, gem. §§ 429, 431 HGB bis zu einem Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds je kg des Rohgewichts des Paketes. Für einen Transportschaden oder einen verdeckten Schaden haftet LogoiX ausschließlich nur  wenn es sich bei dem Versandgut um Neuware in der Originalverpackung -samt ausreichendem Überkarton handelt.

7.2
LogoiX haftet jedoch nicht für Folgeschäden und Folgekosten wie z.B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, entgangenen Gewinn oder Umsatzverluste, Aufwendungen von Ersatzvornahmen sowie Schäden, die durch Verzögerungen entstehen. Die Haftung für Zustell-Verspätungsschäden ab 20 Werktagen ist bei innerdeutschen Beförderungen auf das Dreifache der Fracht und bei grenzüberschreitenden Transporten auf die Fracht, die für das betreffende Paket berechnet worden ist, jedoch in jedem Fall auf maximal € 500,- pro Paket begrenzt.

7.3
Bei grenzüberschreitenden Versendungen können die Haftungsbestimmungen der CMR, des Montrealer Übereinkommens oder des Warschauer Abkommens Anwendung finden.

 


8. Versicherung
8.1
In den Fällen, in denen der Auftraggeber keine Transportversicherung abgeschlossen hat, erstattet LogoiX bei einem Paketverlust über die Haftungsgrenze nach Ziffer 7.1 Satz 1 und Ziffer 7.2 hinaus den Wert des versendeten Gutes, in der Höhe begrenzt auf
- den Einkaufspreis bzw.
- bei gebrauchten Gütern den Zeitwert bzw.
- bei aus Anlass einer Versteigerung versendeten Gütern den Versteigerungspreis,

je nachdem, welcher Betrag im Einzelfall der niedrigste ist, maximal jedoch € 500,- je Paket.

Ein zwischen dem Versicherer des Auftraggebers und dem Auftraggeber vereinbarter Selbstbehalt begründet nur dann einen Verzicht von LogoiX auf die Haftungsbegrenzung nach Ziffer 7.1 Satz 1 und Ziffer 7.2, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

8.2
Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher i.S.d. Bürgerlichen Gesetzbuches, so ist die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen durch den Auftraggeber ohne Einwilligung von LogoiX ausgeschlossen.

8. Beweislast
Der Auftraggebe. bzw. im Falle der Abtretung von Ansprüchen seitens des Auftraggebers an den Empfänger der Ware, der Empfänger, hat zu beweisen, dass der LogoiX ein Gut bestimmter Menge und Beschaffenheit ohne äußerlich erkennbare Schäden übergeben wurde, sowie, dass das Transportgut trotz "reiner Quittung" nicht ohne äußerlich erkennbare Schäden dem Empfänger übergeben worden ist.

9. Stornierung eines bezahlten Auftrages
Wird ein bezahlter Paket-Abholauftrag nachträglich storniert oder ist eine Auftragsdurchführung wegen Hindernissen bei der Abholadresse nicht durchführbar verrechnet LogoiX an den  eine Stornierungs- & Bearbeitungsgebühr für die Rückabwicklung in Höhe von 5% des Auftragswertes, mind. jedoch 3,00 Euro exkl. MWSt.


10. Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers
Die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Auftraggeber gegenüber LogoiX bzw. deren Paketdienstleister in Form der Weiterbelastung von Bußgeldern, welche der Auftraggeber gegenüber Dritten zu leisten verpflichtet ist, ist ausgeschlossen.


11. Verjährung
11.1
Alle Ansprüche gegen LogoiX verjähren in einem Jahr.

11.2
Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem das Paket zugestellt wurde oder, falls das Paket nicht zugestellt wurde, mit Ablauf des Tages, an dem die Zustellung hätte erfolgen müssen.


12. Schriftform
Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.


13. Teilwirksamkeit / Gerichtsstand
13.1
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt.

13.2
Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für die Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Traunstein/Bayern.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Inanspruchnahme der Sicherungsleistung "Safety First"

Die Eindeckung der Sicherungsleistung "Safety First" erfolgen über den Versicherer: Helvetia Versicherungen, 80336 München.

Der Auftraggeber hat gegen Aufpreis die Möglichkeit mit dem Produkt "Safety First" eine Sicherungsleistung gegen Verlust und Beschädigung der Sendung beim Transport in Anspruch zu nehmen. Dieser Anspruch gilt, insoweit der Verlust oder die Beschädigung nicht infolge ungenügender Verpackung oder Kennzeichnung des Gutes oder durch Dritte verursacht wurde oder es sich nicht um Ausschlussgüter (siehe Ziffer 8.a) handelt und soweit LogoiX eine schuldhafte Verursachung des Schadens nachgewiesen wird.

1. Dauer der Sicherungsleistung
Eine Haftung besteht von Haus zu Haus und
1.1) beginnt, sobald die Güter am Absendungsort zur unverzüglichen Beförderung von Abholunternehmen von der Stelle entfernt werden, an der sie vom Versender bisher aufbewahrt wurden.
1.2) Die Sicherungsleistung endet, sobald die Güter am Ablieferungsort mit befreiender Wirkung gegen Unterschrift des Empfängers, Angehörigen des Empfängers oder des Ehegatten, oder andere, im Geschäft oder in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sowie dessen Hausbewohner und Nachbarn, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind, übernommen wurde.

2. Haftung und Höchstgrenzen
Die Haftung für Güterschäden ist auf den zwischen Absender und Empfänger vereinbarten Verkaufspreis begrenzt, falls das Gut verkauft war, sonst auf den gemeinen Wert des Gutes, höchstens jedoch auf die Höhe der gewählten Sicherungsleistung.
Die Höchstgrenzen der Sicherheitsleistungen sind für folgende LogoiX-Produkte eingeschränkt auf;
2.1 beim Paketversand vom LogoiX-Kundenschalter in Freilassing: bis max. 20.000,-- Euro / pro Sendung
2.2 beim Speditionstransport vom LogoiX-Kundenschalter in Freilassing: bis max. 50.000,-- Euro / pro Auftrag für alle andern Versand- / Transportarten gilt:
2.3 beim Paketversand mit Abholservice:  bis max. 2.500,-- Euro / pro Sendung
2.4 Im Speditionstransport: bis max. 25.000,00 EUR pro Auftrag
2.5 im Bring-In - Post/Österreich: bis max. 2.500,00 EUR pro Sendung.
2.6 SAM-PAK (Sammelpaket nach Deutschland): bis max. 2.500,00 EUR für den Gesamtwert pro Sammelpaket

3. Haftungs-Umfang
3.1. Gefahren und Schäden
Die Haftung des Versicherers erstreckt sich ausschließlich auf die Gefahren, denen die Güter während der Dauer der Beförderung ausgesetzt sind, sofern nichts anderes bestimmt ist.
Der Versicherer leistet ohne Franchise Ersatz für Verlust oder Beschädigung der versicherten Güter als Folge einer versicherten Gefahr.

3.2 Besondere Fälle
3.2.1 Retourgüter
Retourgüter sind zu den gleichen Bedingungen versichert wie andere Güter.
Die Verpflichtung des Auftraggebers nachzuweisen, dass der Schaden während des versicherten Transports entstanden ist, bleibt unberührt.
3.2.2 Beschädigte Güter
Sind die Güter bei Beginn der Versicherung beschädigt, so leistet der Versicherer für den Verlust oder die Beschädigung nur Ersatz, wenn die vorhandene Beschädigung ohne Einfluss auf den während des versicherten Zeitraums eingetretenen Schaden war.

3.3 Nicht versicherte Gefahren
3.3.1 Ausgeschlossen sind die Gefahren
3.3.2 des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben;
3.3.3 von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen, Aufruhr und sonstigen inneren Unruhen;
3.3.4 der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand;
3.3.5 aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen
3.3.6 der Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung
2.3.7 der Zahlungsunfähigkeit
3.4 Nicht ersatzpflichtige Schäden
Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden, verursacht durch
3.4.1 eine Verzögerung der Reise
3.4.2 inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter
3.4.3 handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen oder –verluste.
3.4.4 normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen
3.4.5 das Schadhaftwerden von Leitungen und für die Funktionalität von elektrischen oder elektronischen Geräten
3.4.6 nicht beanspruchungsgerechte Verpackung
3.4.7 Der Versicherer leistet keinen Ersatz für mittelbare Schäden aller Art.

4 Versicherungssumme; Versicherungswert
4.1 Die Versicherungssumme muss dem Versicherungswert entsprechen.
4.2 Versicherungswert ist der gemeine Handelswert oder in dessen Ermangelung der gemeine Wert der Güter am Absendungsort bei Beginn der Versicherung und die bezahlten reinen Frachtkosten.

5 Ersatzleistung
5.1 Verlust der Güter
Gehen die Güter ganz oder teilweise verloren, werden sie dem Versicherungsnehmer ohne Aussicht auf Wiedererlangung entzogen oder sind sie nach der Feststellung von Sachverständigen in ihrer ursprünglichen Beschaffenheit zerstört, so kann der Auftraggeber den auf sie entfallenden Teil der Sicherungssumme abzüglich des Wertes geretteter Sachen, verlangen.
5.2 Verschollenheit
Sind die Güter verschollen, so leistet der Versicherer Ersatz wie im Falle des Totalverlustes, es sei denn, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Verlust als Folge einer nicht versicherten Gefahr anzunehmen ist. Die Güter sind verschollen, wenn vom Zeitpunkt ihrer geplanten Ankunft 60 Tage, bei europäischen Binnenreisen 30 Tage, verstrichen sind und bis zur Reklamation keine Nachricht von ihnen eingegangen ist.
5.3 Beschädigung der Güter
5.3.1 Werden die Güter oder Teile der Güter beschädigt, so ist der gemeine Handelswert und in dessen Ermangelung der gemeine Wert zu ermitteln, den die Güter im unbeschädigten Zustand am Ablieferungsort haben würden (Gesundwert), sowie der Wert, den sie dort im beschädigten Zustand haben. Ein dem Verhältnis des Wertunterschiedes zum Gesundwert entsprechender Bruchteil des Sicherungswertes gilt als Betrag des Schadens.
5.3.2 Der Wert beschädigter Güter kann auch durch freihändigen Verkauf oder durch öffentliche Versteigerung festgestellt werden, wenn der Versicherer dies unverzüglich nach Kenntnis der für die Schadenhöhe erheblichen Umstände verlangt; in diesem Fall tritt der Bruttoerlös an die Stelle des Wertes der beschädigten Güter. Hat nach den Verkaufsbedingungen der Verkäufer vorzuleisten, so steht der Versicherer für die Zahlung des Kaufpreises ein, falls er den Verkaufsbedingungen zugestimmt hat.
5.4 Wiederherstellung
5.4.1 Im Falle von Beschädigung oder Verlust von Teilen der Güter kann der Auftraggeber anstelle eines Teiles des Sicherungswertes keinen Ersatz für die zum Zeitpunkt der Schadenfeststellung notwendigen Kosten der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der beschädigten oder verlorenen Teile verlangen.
5.4.2 Bei Abschluss von "Safety First" für gebrauchten Gütern, Maschinen, Geräten, Apparaten, Fahrzeugen und deren Teilen, ersetzt der Versicherer bei einer Schadenfeststellung den tatsächlich nachgewiesenen Kaufpreis, jedoch höchstens den Zeitwert, je nach dem welcher Wert niedriger ist.

5.5 Unterversicherung
Ist die bei Auftragserteilung angegebene Sicherungssumme bei Eintritt eines Schadensfalls niedriger als der Wert der Sendung, so ersetzt der Versicherer den Schaden nur nach dem Verhältnis der Sicherungssumme zum Wert der Sendung jedoch maximal bis zu einem Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds (SZR) je kg des Rohgewichts der Sendung.

5.6 Anderweitiger Ersatz
Der Auftraggeber muss sich anrechnen lassen, was er anderweitig zum Ausgleich des Schadens erlangt hat.

6. Verschulden des Sicherungsnehmers
Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Auftraggeber, der Absender oder der Empfänger der Sendung den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt.

7. Vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers
7.1 Der Auftraggeber hat beim Abschluss von "Safety First" alle für die Übernahme des Sicherungsschutzes gefahrerheblichen Umstände anzuzeigen und die gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss der LogoiX, das Produkt  "Safety First" überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen, Einfluss auszuüben. Ein Umstand, nach dem die LogoiX ausdrücklich oder schriftlich gefragt hat, gilt im Zweifel als gefahrerheblich. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Auftraggebers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Auftraggeber so behandeln lassen, als habe er davon Kenntnis gehabt.
7.2 Bei unvollständigen oder unrichtigen Angaben ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Dies gilt auch dann, wenn die Anzeige deshalb unterblieben ist, weil der Auftraggeber den Umstand infolge von grober Fahrlässigkeit nicht kannte.

8 Ausschlussgüter
Der Auftraggeber hat zu prüfen, dass es sich bei der zu versendende Ware bei Erteilung des Auftrages nicht Waren oder Güter handelt (siehe 8.a), welche von der Transportversicherung ausgeschlossen sind. Sollte es sich um solche Güter handeln erlischt die erweiterte Haftung trotz Inanspruchnahme der Möglichkeit der Versendung mit Transportversicherung seitens des Auftraggebers.
8.a Güter, welche im Rahmen eines optionalen Auftrages für eine Transportversicherung kein Versicherungsschutz besteht:

  • Kraftfahrzeuge und Wassersportfahrzeuge aller Art
  • Umzugsgut und persönliche Effekte
  • Leich verderbliche Güter
  • Temperaturgeführte Güter
  • Tabakwaren
  • Alkohol und Spirituosen (jeweils unverzollt)
  • Echte Teppiche
  • Rauchwaren/Rauwaren (Pelz)
  • Lebende Pflanzen und Tiere
  • Sterbliche Überreste
  • Dokumente und Urkunden
  • Kunstgegenstände
  • Edelmetalle, Edelsteine,
  • Gegenstände aus Edelmetallen und Edelsteine (mit Ausnahme von Industrie genutzten Produkten)
  • Juwelen, Perlen, Bijouterien, Geld, Münzen, Wertpapiere
  • Massen- und Schüttgüter
  • Unverpackte Güter
  • Gefahrengut
  • Unzureichend und/oder nicht handelsüblich verpackte Güter
  • Beschädigte Güter
  • Güter, die zwar selbst nur einen geringen Wert besitzen, durch deren Verlust oder Beschädigung- aber hohe Folgeschäden entstehen können (z.B. Datenträger mit sensiblen Informationen)
  • Radioaktive Stoffe und Kernbrennstoffe
  • Explosive und feuergefährliche Güter
  • Waffen und Munition (ausgenommen Jagd- und Sportwaffen und Munition)
  • Drogen und auch Drogen welche das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln-
  • (Opiumgesetz) vom 10.12.1969 in der jeweils gültigen Fassung  Anwendung findet.

9. Schadens-Prüfung bei Sendungsübernahme
Äußerlich erkennbare Schäden sind zwingend in der Empfangsbescheinigung zu vermerken. Hierauf ist der Empfänger / Übernehmer vom Auftraggeber hinzuweisen, wenn Auftraggeber der Absender der Sendung ist. Vermerkt der Empfänger / Übernehmer der Sendung auf der Empfangsbescheinigung keine äußerlich erkennbaren Schäden des Transportgutes selbst, ist davon auszugehen, dass die Sendung in äußerlich unbeschädigtem Zustand in Empfang genommen worden ist. LogoiX oder der Versicherer ist nicht haftbar zu machen, wenn der Empfänger der Sendung, das Gut nicht auf äußerlich erkennbare Schäden überprüft.

10. Lagerungen
10.1 Bei Lagerungen der Güter während der Dauer der Versicherung ist die Sicherungsleistung für jede Lagerung auf 60 Tage begrenzt.
10.2 Ist die Lagerung jedoch nicht durch den Auftraggeber veranlasst worden, bleibt die Sicherungsleistung nur dann über den in Ziffer 10.1 genannten Zeitraum bestehen, wenn der Auftraggeber nachweist, dass er keine Kenntnis von der zeitlichen Überschreitung der Lagerdauer hatte oder nach kaufmännischen Grundsätzen keinen Einfluss auf die Dauer nehmen konnte. Erlangt der Versicherungsnehmer Kenntnis von der zeitlichen Überschreitung, so hat er dies der LogoiX unverzüglich anzuzeigen. Der LogoiX gebührt eine zu vereinbarende Zuschlagsprämie.

11 Andienung des Schadens, Verwirkung
11.1 Der Auftraggeber hat bei Abschluss der Sicherungsleistung "Safety First" einen Schaden der LogoiX binnen 7 Tagen nach Zustellung einer Sendung und, wenn das Beförderungsmittel verschollen ist, seit dem Ablauf der Verschollenheitsfrist schriftlich anzudienen. Durch die Absendung des Andienungsschreibens wird die Frist gewahrt.
10.2 Der Entschädigungsanspruch des Auftraggebers erlischt, wenn der Schaden nicht rechtzeitig angedient wird.

12 Abandon des Versicherers     
12.1 Der Versicherer oder die LogoiX ist nach dem Eintritt des Versicherungsfalls berechtigt, sich durch Zahlung der Schadenssumme von allen weiteren Verbindlichkeiten zu befreien.
12.2 Der Versicherer oder die LogoiX erwirbt durch die Zahlung keine Rechte an den versicherten Gegenständen.

13 Bestimmungen im Schadensfall
13.a Schadensanzeige
Der Auftraggeber hat jedes Schadensereignis der LogoiX unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
13.b Abwendung und Minderung des Schadens
Bei Eintritt des Versicherungsfalles hat der Auftraggeber zu veranlassen, dass der Empfänger der Sendung den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern hat.
13.c Anweisungen der LogoiX; Havariekommissar
Auftraggeber und Empfänger  haben die Anweisungen der LogoiX für den Schadensfall zu befolgen. Zur Schadensfeststellung/Schadensbeurteilung hat der Empfänger dieser Sendung, dem von der Versicherung bestimmten Havariekommissar, den Zugang zur Ware zu ermöglichen. Aus wichtigem Grund kann an Stelle des Havariekommissars der nächste Lloyd’s Agent hinzugezogen werden.
13.d Auskunftserteilung
Der Auftraggeber hat der LogoiX jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs der Leistungspflicht erforderlich ist. Er ist verpflichtet, alle erforderlichen Beweismittel, die für die spätere Aufklärung des Schadenshergangs von Bedeutung sein können oder für die Geltendmachung von Regressansprüchen notwendig sind, zu beschaffen und sicherzustellen.
13.e Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Auftraggeber/Versicherungsnehmer eine in der Ziffer 13.a) bis 13.d) genannten Obliegenheiten vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer, ohne gesonderter Mitteilung dieser Rechtsfolge an den Auftraggeber von der Verpflichtung zur Leistung frei. Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang der Leistungspflicht der LogoiX ursächlich war.
13.f Regresswahrung
Der Auftraggeber hat im Schadensfall die Rückgriffsrechte gegen Dritte die für den Schaden ersatzpflichtig sind oder sein können, zu wahren und zu sichern, sowie die LogoiX bei Regressnahme zu unterstützen. Verletzt der Auftraggeber diese Obliegenheit vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist LogoiX und der Versicherer insoweit leistungsfrei, als sie infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.

14. Beweislast
Der Auftraggeber, bzw. im Falle der Abtretung von Ansprüchen seitens des Auftraggebers an den Empfänger der Ware, der Empfänger der Ware, hat zu beweisen, dass LogoiX ein Gut bestimmter Menge und Beschaffenheit ohne äußerlich erkennbare Schäden übergeben worden ist, sowie, dass das Transportgut trotz "reiner Quittung" nicht ohne äußerlich erkennbare Schäden dem Empfänger übergeben worden ist.

15. Sachverständigenverfahren
Bei Streit über Ursache oder Höhe des Schadens können beide Parteien deren Feststellung durch Sachverständige verlangen.
15 .1 In diesem Fall benennen beide Parteien unverzüglich je einen Sachverständigen. Jede Partei kann die andere unter Angabe des von ihr benannten Sachverständigen zur Bennennung des zweiten Sachverständigen schriftlich auffordern. Wird der zweite Sachverständige nicht binnen vier Wochen nach Empfang der Aufforderung bestimmt, so kann ihn die auffordernde Partei durch die Industrie- und Handelskammer - hilfsweise durch die konsularische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland - benennen lassen, in deren Bezirk sich die Güter befinden.
15 .2 Beide Sachverständige wählen vor Beginn des Feststellungsverfahrens einen Dritten als Obmann. Einigen sie sich nicht, so wird der Obmann auf Antrag einer Partei oder beider Parteien durch die Industrie- und Handelskammer - hilfsweise durch die konsularische Vertretung jenes EU-Landes - in deren Bezirk sich die Güter befinden, ernannt.
15 .3 Die Feststellung der Sachverständigen müssen alle Angaben enthalten, die je nach Aufgabenstellung für eine Beurteilung der Ursache des Schadens und der Ersatzleistung des Versicherers notwendig sind.
15 .4 Die Sachverständigen legen beiden Parteien gleichzeitig ihre Feststellungen vor. Weichen diese voneinander ab, so übergibt der Versicherer sie unverzüglich dem Obmann. Dieser entscheidet über die streitig gebliebenen Punkte innerhalb der durch die Feststellungen der Sachverständigen gezogenen Grenzen und legt seine Entscheidung beiden Parteien gleichzeitig vor.
15 .5 Jede Partei trägt die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmanns tragen beide Parteien je zur Hälfte. Diese Regelung gilt auch, wenn sich die Parteien auf ein Sachverständigenverfahren einigen. Sofern der Versicherer das Sachverständigenverfahren verlangt, trägt er die Gesamtkosten des Verfahrens.
15 .6 Die Feststellungen der Sachverständigen oder des Obmanns sind verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen.
15 .7 Wenn die Sachverständigen oder der Obmann die Feststellungen nicht treffen können oder wollen oder sie ungewöhnlich verzögern, so sind andere Sachverständige zu benennen.

Schlussbestimmung
Für das Produkt "Safety First" gilt deutsches Recht.

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AGB für das Produkt: Onlineauftrag: "Fracht/Transport" (nachfolgend "Transportauftrag")

1. Geltung

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Tätigkeiten, die LogoiX bzw. deren Frächter/Transporteure aufgrund von Bestellungen über das Kundenportal annimmt, insbesondere für die Abfertigung, die Behandlung, den Umschlag, die Lagerung sowie jede Besorgung der Versendung von Paketen innerhalb und zwischen Deutschland, Österreich und ausgewählten EU-Ländern, gleichgültig, ob LogoiX die Leistungen selbst oder durch Dritte erbringt.

1.2
Diese Leistungen stehen nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen offen. Um sämtliche Funktionalitäten von LogoiX nutzen zu können, muss sich ein Nutzer anmelden. Die Anmeldung selbst und die sogenannte Mitgliedschaft sind kostenlos. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der AGB, die ebenfalls in der Geschäftstelle von LogoiX aufliegt und im Internet unter www.LogoiX.com einzusehen sind.

1.3
Über das Produkt Fracht/Transport werden Aufträge angenommen und vermittelt, wobei die Auftraggeber sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen sein können.

1.4
Nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail an den Auftraggeber und in der Regel an Versender/Empfänger unter Mitteilung des Logistikdienstleisters, der LIX-Auftragsnummer sowie des voraussichtlichen Abhol- und Zustelltermins. Anschließend wird durch LogoiX den ausgewählte Transportdienstleister mit der Durchführung des Transportes beauftragt.
 
1.5
Soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Für grenzüberschreitende Beförderungen gelten ggf. die Vorschriften der CMR (Convention on the Contract for the International Carriage of Goods by Road), des Montrealer Übereinkommens oder des Warschauer Abkommens in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Geltung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) ist ausgeschlossen

2. Zustandekommen des Vertrages, Transportentgelte,Fristen
2.1
Per Online-Abholauftrag kann der Auftraggeber in seinem LogoiX-Kundenbereich selbständig Adressen-Aufkleber erstellen und das Transportgut durch LogoiX bzw. deren Transportdienstleister abholen lassen oder bei LogoiX in Freilassing einliefern. Der Auftraggeber kann entweder Versender oder Empfänger, aber auch Auftraggeber im sogen. „Querverkehr“ (weder Versender oder Empfänger) sein. Es können mehrere Paletten, Colli oder Pakete an/von eine Adresse auf einmal beauftragt werden.

2.2
Es gelten die, am Tag der Leistungserbringung aktuellen Preise und Zuschläge, welche unter www.logoix.com oder am Kundenschalter in Freilassing einsehbar sind.  Dem Auftraggeber wird in diesem Fall das Entgelt im „voraus“ in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist der Rechnungsempfänger und gegenüber der LogoiX ohne Abschlag zahlungspflichtig. Für die Bezahlung stehen dem Rechnungsempfänger folgende Zahlungsformen zur Verfügung: Barzahlung am LogoiX-Kundenschalter, Onlineüberweisung für eine Kundenkonto-Aufladung, Paypal, Kreditkarte bei Online-Auftragserteilung, „Sofortüberweisung.de“, oder Lastschrifteinzug* (*nach erfolgter KTO-Prüfung). Bei Gewährung der Zahlungsform mittels Lastschrifteinzug und bei weniger als einhundert Euro Monatsumsatz, gilt die Verrechnung eines Einziehungsentgeltes vom 25 Cent als vereinbart.  Evtl. anfallende Transaktionsspesen oder Bearbeitungsgebühren sind zu entrichten. Der Auftraggeber hat Einwendungen gegen Rechnungsbeträge innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt geltend zu machen; spätere Einwendungen sind ausgeschlossen. Nach Ablauf dieser Frist sind Ansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.

2.3
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Zahlungsvorgang erfolgreich abgeschlossen und alle übermittelten Daten geprüft wurde.

2.4
Im Anschluss an die Auftragserteilung kann der Auftraggeber die Rechnung sowie den Adressen-Aufkleber für das beauftragte Transportgut ausdrucken. Daneben erhält der Auftraggeber eine automatische Bestätigungs-E-Mail, die nochmals die wesentlichen Vertragsbestandteile und die AGB mit Widerrufsbelehrung enthält.


3. Widerrufsbelehrung
3.1
Sofern der Auftraggeber ein Verbraucher ist, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (siehe oben 2.4), jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV und nicht vor Erfüllung der Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV durch LogoiX. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

LogoiX GmbH
Debitorenbuchhaltung
Wasserburgerstr. 50a
83395 Freilassing
Deutschland

3.2
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Auftraggeber die empfangene Leistung an LogoiX ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er LogoiX insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Auftraggeber die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Auftraggeber mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für LogoiX mit deren Empfang.

3.3
Besonderer Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vollständig erfüllt ist, bevor der Auftraggeber sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.


4. Leistungsumfang und Hindernisse
4.1
LogoiX  besorgt als Transportvermittler, Transportleistungen bis zu einem max. Gesamtgewicht von 2000 kg / pro Auftrag, die durch selbständige Frachtführer ausgeführt werden. Durch standardisierte Abläufe wird eine möglichst ökonomische und schnelle Beförderung erzielt. Die Transportgüter werden als Sammelladung transportiert und innerhalb der Depots und Umschlagplätze sortiert und befördert. Bei Eingang im Verteildepot, bei Durchlaufen eines Umschlagplatzes, bei Eingang im Empfangsdepot, bei Übernahme durch den Zustellfahrer sowie bei der Ablieferung werden Transportgüter regelmäßig gescannt. Datum und Uhrzeit werden dabei registriert. Weitere Schnittstellen-Dokumentationen erfolgen nicht.

4.2
LogoiX,  bzw. deren Transportdienstleister ist nicht zur Untersuchung sowie zur Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gutes und seiner Verpackung verpflichtet.

4.3
Weisungen, die nach Übergabe einer Transportsendung vom Auftraggeber erteilt worden sind, müssen nicht befolgt werden. Die §§ 418 Abs. 1 bis 5 und 419 HGB finden keine Anwendung.

4.4
Die Abholung einer Transportsendung muss sich die Übergabeperson and der Abholadresse schriftlich und gegen Unterschrift des Abholfahreres bestätigen lassen.

4.5
Die Zustellung einer Transportsendung, die dem annehmenden 1.Transporteur (= Umschlagsdepot des Transportpartners) bis 17.00 Uhr zur Verfügung stehen, erfolgt werktags, innerhalb Deutschlands und innerhalb Österreichs in der Regel innerhalb der nächstfolgenden 2 Werktagen (Regellaufzeit), zwischen EU-Mitgliedsländer in der Regel innerhalb von 3-5 Werktag (Regellaufzeit), frei Haus Empfänger. Die Einhaltung der Regellaufzeit wird weder zugesichert noch garantiert. Werktage sind Montag bis Freitag.

4.5.1
Die Transportdienstleister der LogoiX unternehmen in der Regel einen Zustell- und einen Abholversuch. Jeder weitere Versuch ist kostenpflichtig für den Auftraggeber.

4.5.2
Die Zustellung kann bei gewerblichen Empfängern nur an die Warenannahme/Lager erfolgen.

4.5.3
Als Abliefernachweis gelten der Ausdruck der in digitalisierter Form vorliegenden Unterschrift der Empfangsperson oder der ggf. von ihr unterzeichnete Rollkartenabschnitt.

4.5.4
Hat der Empfänger eine Abstellgenehmigung erteilt (zB. Hinweis an der Haustüre), gilt das Transportgut als zugestellt, wenn es an der in der Genehmigung bezeichneten Stelle ordnungsgemäß abgestellt  worden ist.

4.5
Leistungshindernisse, die nicht dem Risikobereich von LogoiX zuzurechnen sind, befreien LogoiX für die Zeit ihrer Dauer von den Verpflichtungen, deren Erfüllung durch sie unmöglich geworden ist.


5. a Beförderungsausschlüsse
Angesichts der unter Ziffer 4 (insbesondere Ziffer 4.1) dargestellten Abläufe sind nachfolgend aufgeführte Transportgüter aufgrund ihres Wertes oder ihrer Beschaffenheit von der Beförderung durch LogoiX, bzw. deren Transportdienstleister, ausgeschlossen:

5.1.)
5.1.1
Transportgüter, deren Wert € 5000,-  überschreitet,
5.1.2
unzureichend und/oder nicht handelsüblich verpackte Güter; Computer (Desktop, Tower, Notebooks) sowie Bildschirme bedürfen einer für den Transport geeigneten Originalverpackung,
5.1.3
Transportgüter die in irgendeiner Weise den Verpackungsrichtlinien nicht entsprechen oder einer besonders sorgsamen Behandlung bedürfen (weil sie z.B. besonders zerbrechlich sind oder nur stehend oder nur auf einer Seite liegend transportiert werden dürfen),
5.1.4
verderbliche und temperaturgeführte Güter, sterbliche Überreste, lebende Tiere,
5.1e.5
Möbel und Möbelteile
5.1.6
besonders wertvolle Güter (z.B. Geld, Edelmetalle und -steine, echter Schmuck und echte Perlen, Kunst- und Sammlergegenstände, Antiquitäten),
5.1.7
Transportgüter, die zwar selbst nur einen geringen Wert besitzen, durch deren Verlust oder Beschädigung aber hohe Folgeschäden entstehen können (z.B. Datenträger mit sensiblen Informationen),
5.1.8
Telefonkarten und Pre-Paid-Karten, z.B. für Mobiltelefone,
5.1.9
geldwerte Dokumente (z.B. Wertpapiere, Wechsel, Sparbücher),
5.1.10
Schusswaffen und wesentliche Waffenteile im Sinne des § 1 Waffengesetz sowie Munition,
5.1.11
gefährliche Güter aller Art,
5.1l
Transportgüter, deren Beförderung oder Lagerung gegen geltendes Recht verstößt,
5.1.12
Transportgüter mit der Frankatur „unfrei“,
5.1.12
Transportgüter mit einem der folgenden Ziele: - außerhalb der EU: alle Länder (Zollrelationen)
 innerhalb der EU: Andorra, Ceuta, Gibraltar, Griechenland, Livigno, Malta, Melilla, San Marino, Zypern, die Stadt Büsingen am Hochrhein (PLZ: D-78266), Kleines Walsertal und alle europäischen Inseln.

5.2
Ferner sind Transportgüter von der Beförderung ausgeschlossen, deren Einzelgewicht pro Sendung 1000kg und/oder die max. Maße von 600cm und/oder das max. Volumen von 2 kbm überschreitet 

5.3
Zusätzlich ausgeschlossen sind

5.3.1
von der Beförderung ins Ausland:
- Tabakwaren und Spirituosen,
- Persönliche Effekten und Carnet-ATA-Waren.

5.3.2
gelöscht

5.4
Der  Auftraggeber ist zur Einhaltung der Beförderungsausschlüsse verpflichtet und hat vor der Übergabe der Transportgüter an LogoiX bzw. deren Transportdienstleister entsprechende Kontrollen durchzuführen oder durchführen zu lassen. LogoiX bzw. deren Transportdienstleister übernimmt ausschließlich verschlossene und ausreichend verpackte Transportgüter, welche während der Beförderung nur in gesetzlich zulässigen Ausnahmesituationen geöffnet werden.

5.5
Beauftragt der  LogoiX mit dem Transport von Gütern, deren Beförderung gemäß den Ziffern 5.1 bis 5.2 untersagt ist, ohne dass LogoiX den Transport vor Übergabe schriftlich genehmigt hat, erfolgt der Transport auf alleiniges Risiko des Auftraggebers. Der  Auftraggeber ist für alle Schäden an dem Transportgut und Schäden, die LogoiX oder Dritte erleiden, allein verantwortlich und trägt sämtliche aus der vertragswidrigen Beauftragung resultierenden Kosten, inklusive Aufwendungsersatz für angemessene Maßnahmen, die LogoiX bzw. deren Transportdienstleister veranlasst, um den vertragswidrigen Zustand oder Gefahren zu beseitigen oder abzuwehren (z.B. Sicherstellung, Zwischenlagerung, Rücksendung, Entsorgung, Reinigung etc.).

5.6
Auf einem Transportgut angebrachte Beschriftungen oder Kennzeichen, die auf eine in Ziffer 5.1 bis 5.3 genannte Beschaffenheit hinweisen, gelten nicht als Inkenntnissetzen von LogoiX. Eine durch einen Frachtführer oder dessen Erfüllungsgehilfen erteilte Zustimmung zur Beförderung oder eine stillschweigende Übernahme eines Transportgutes stellen keine Zustimmung zur Beförderung entgegen eines Beförderungsausschlusses dar.

5. b Gefahrgut
Der Versand/Transport von Gefahrgüter mit LogoiX ist grundsätzlich untersagt. Im Falle einer Missachtung ist der Versender/Auftraggeber im Schadensfall alleine dafür verantwortlich und haftbar. Dies gilt auch dann, wenn das Gefahregut von einer anderen Person als dem Versender/Auftraggeber übergeben wird.

6. Pflichten des Auftraggebers
6.1
Das Transportgut ist von dem Auftraggeber mit dem von LogoiX über Abholauftrag individuell generierten Adressenaufkleber zu versehen. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die für die Durchführung der Bestellung und den Ausdruck des Adressenaufklebers erforderliche Hard- und Software vorhanden und funktionstüchtig ist. Fehler beim Druck des Adressenaufklebers gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass bei Übergabe einer Sendung nur ein einziger unbeschädigter Adressenaufkleber gut sichtbar und unverdeckt auf der größten Seite des Sendung angebracht ist. Alte Aufkleber, Adressangaben oder sonstige alte Kennzeichen sind zu beseitigen.

6.2
Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus Ziffer 6.1 nicht nach, kann LogoiX bzw. deren Transportdienstleister nach pflichtgemäßem Ermessen die Sendung ausladen, einlagern, sichern und zurückbefördern, ohne gegenüber dem Auftraggeber deshalb schadensersatzpflichtig zu werden und von dem Auftraggeber Ersatz der erforderlichen Aufwendungen wegen dieser Maßnahmen verlangen.

6.3
Transporte unter Verwendung des individuell für den Auftraggeber generierten Adressenaufklebers werden in jedem Fall dem Auftraggeber zugerechnet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, LogoiX eine missbräuchliche Nutzung seines LogoiX-Kundenbereich-Zugangs unverzüglich anzuzeigen. Im Fall der missbräuchlichen oder sonst vertragswidrigen Nutzung ist LogoiX berechtigt, den Zugang zum Kundenportal des Auftraggebers zu sperren. Der Auftraggeber haftet LogoiX für Schäden, die durch die missbräuchliche Nutzung seines LogoiX-Kundenbereich-Zugangs entstehen, soweit er diese zu vertreten hat.

6.4
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die zu transportierenden Güter -den zu erwartenden Transportbelastungen entsprechend mit einer beanspruchungsgerechten und auf das zu verschickende Gut abgestimmten Innen- und Außenkarton zu versehen, bzw. Sendungen über 50 kg auf Einweg- oder Mehrwegpaletten zu verpacken. Das Transportgut ist so zu verpacken, dass es zum Einen selbst vor Verlust und Beschädigung geschützt wird und zum Anderen den die Beförderung durchführenden Personen und anderen transportierten Gütern kein Schaden entstehen kann. Die Verpackung muss insbesondere gewährleisten, dass ein Zugriff auf den Inhalt nicht möglich ist, ohne eindeutige Spuren an der Außenverpackung zu hinterlassen. Als Hilfestellung zu diesem Thema dient die Verpackungsleitlinie von LogoiX (siehe: www.BilligerVersenden.com).

7. Haftung
7.1LogoiX haftet für den Schaden, der durch eine Verlust oder Beschädigung entsteht, während sich die Sendung in der Obhut von LogoiX bzw. deren Transportpartner  befindet, gem. §§ 429, 431 HGB bis zu einem Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds je kg des Rohgewichts der Sendung.

7.2 LogoiX haftet nicht für Folgeschäden und Folgekosten wie z.B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, entgangenen Gewinn oder Umsatzverluste, Aufwendungen von Ersatzvornahmen sowie Schäden, die durch Verzögerungen bei Luftfrachtabfertigung entstehen. Die Haftung für Verspätungsschäden ist ausgeschlossen.

7.3 Bei grenzüberschreitenden Versendungen können die Haftungsbestimmungen der CMR, des Montrealer Übereinkommens oder des Warschauer Abkommens Anwendung finden.

8.Haftungsauschluss gilt
8.1.1 für Schäden, insbesondere auch Beraubungsschäden, an nicht oder mangelhaft verpackten Gütern, soweit nicht eine vorherige besondere schriftliche Vereinbarung über die Haftung erfolgt ist;
8.1.2 für Güter, die nach den zur Anwendung kommenden Beförderungsbestimmungen als unverpackt oder mangelhaft verpackt gelten; diese gelten auch der LogoiX gegenüber als unverpackt oder mangelhaft verpackt;
8.1.3 für äußerlich erkennbare Schäden der Verpackung, die sogleich oder später zutage treten; diese darf der LogoiX auf Kosten des Auftraggebers beseitigen lassen. LogoiX übernimmt dadurch aber keine über die vorhergehenden Absätze hinausgehende Haftung;
8.1.4 für Schäden, die durch Aufbewahrung im Freien entstehen, wenn solche Aufbewahrung vereinbart oder eine andere Aufbewahrung nach dem üblichen Geschäftsbetrieb oder nach den Umständen untunlich war;
8.1.5 für Schäden, die durch Erpressung, Raub, Terroranschlag, oder durch schweren Diebstahl entstehen;
8.1.6 für das Schadhaftwerden von Leitungen und für die Funktionalität von elektrischen oder elektronischen Geräten
8.1.7 für die unmittelbaren oder mittelbaren Folgen jedes sonstigen Ereignisses, das LogoiX oder deren Transportpartner nicht verschuldet hat  (z. B. höhere Gewalt, Explosion, Witterungseinflüsse, Schadhaftwerden irgendwelcher Geräte oder Leitungen, Einwirkung anderer Güter, Beschädigungen durch Tiere, natürliche Veränderung des Gutes);

8.2
Konnte ein Schaden den Umständen nach aus einer im Punkt 8.1.1 bis 8.1.6. bezeichneten Gefahr entstehen, so wird vermutet, dass er aus dieser Gefahr entstanden sei. LogoiX haftet in diesen Fällen nur insoweit, als nachgewiesen wird, dass sie oder ihre Transportpartner den Schaden schuldhaft verursacht hat.

8.3
Jede Haftung von LogoiX und Ihrer Transportdienstleister ist ausgeschlossen, wenn diese nachweisen, dass das Gut in derselben äußeren Beschaffenheit abgeliefert wurde, -wie sie es bei Transportstart vom Auftraggeber erhalten haben.

8.4
8.4.1 Alle Schäden, auch soweit sie äußerlich nicht erkennbar sind, müssen der LogoiX unverzüglich schriftlich mitgeteilt und nachgewiesen werden. Ist die Ablieferung des Gutes durch einen Spediteur erfolgt, so muss dieser abliefernde Spediteur spätestens am sechsten Tage nach der Ablieferung im Besitz der Schadensmitteilung sein.
8.4.2 Bei Nichteinhaltung vorstehender Bestimmungen gelten die Schäden als nach der Ablieferung entstanden.
8.4.3 Geht der LogoiX eine Schadensmitteilung zu einem Zeitpunkt zu, zu dem ihm die Wahrung der Rechte gegen Dritte nicht mehr möglich ist, so ist LogoiX für die Folgen nicht verantwortlich.

8.5
In allen Fällen, in denen der von LogoiX zu zahlende oder freiwillig angebotene Schadensbetrag den vollen Wert des Gutes erreicht, ist die LogoiX zur Zahlung nur Zug um Zug gegen Übereignung des Gutes und gegen Abtretung der Ansprüche, die hinsichtlich des Gutes dem Auftraggeber oder dem Zahlungsempfänger gegen Dritte zustehen, verpflichtet.

8.5
8.5.1Beruft sich die LogoiX auf eine in diesen Bedingungen vorgesehene Haftungs-beschränkung oder -ausschließung, so ist der Einwand, es liege unerlaubte Handlung vor, unzulässig.

8.5.2 Erhebt ein Dritter, der an dem Gegenstand oder an der Ausführung des dem Spediteur erteilten Auftrages unmittelbar oder mittelbar interessiert ist, gegen LogoiX Ansprüche wegen einer angeblich begangenen unerlaubten Handlung, die der LogoiX nach 8.5.1) nicht entgegengehalten werden kann, so hat der Auftraggeber die LogoiX von diesen Ansprüchen unverzüglich zu befreien.

9. Transportversicherung
9.1a.
Zur Versicherung des Gutes ist LogoiX nur verpflichtet, soweit ein ausdrücklicher schriftlicher Auftrag dazu unter Angabe des Versicherungswertes und Artikelbezeichnung der zu deckenden Gefahren vorliegt. Bei ungenauen oder unausführbaren Aufträgen ist Art und Umfang der Versicherung dem Ermessen der LogoiX anheimgestellt. Die Versicherung tritt erst in Kraft, sobald LogoiX bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang in der Lage gewesen ist, die Versicherung im Kundenauftrag abzuschließen.

9.1b
LogoiX ist nicht berechtigt, die bloße Wertangabe als Auftrag zur Versicherung anzusehen.

9.1c
LogoiX übernimmt nicht die Pflichten, die dem Versicherungsnehmer obliegen; jedoch hat LogoiX alle üblichen Maßnahmen zur Erhaltung des Versicherungsanspruches zu treffen.

9.1d
Ein zwischen dem Versicherer des Auftraggebers und dem Auftraggeber vereinbarter Selbstbehalt begründet nur dann einen Verzicht von LogoiX auf die Haftungsbegrenzung nach Ziffer 7.1 Satz 1 und Ziffer 7.2, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

9.2
Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher i.S.d. Bürgerlichen Gesetzbuches, so ist die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen durch den Auftraggeber ohne Einwilligung von LogoiX ausgeschlossen.

10. Beweislast
Der Auftraggebe. bzw. im Falle der Abtretung von Ansprüchen seitens des Auftraggebers an den Empfänger der Ware, der Empfänger, hat zu beweisen, dass der LogoiX ein Gut bestimmter Menge und Beschaffenheit ohne äußerlich erkennbare Schäden übergeben wurde, sowie, dass das Transportgut trotz "reiner Quittung" nicht ohne äußerlich erkennbare Schäden dem Empfänger übergeben worden ist.

11. Stornierung eines bezahlten Auftrages
Wird ein bezahlter Abholauftrag nachträglich storniert oder ist eine Auftragsdurchführung wegen Hindernissen bei der Abholadresse nicht durchführbar,ist LogoiX berechtigt an den Auftraggeber eine Stornierungs- & Bearbeitungsgebühr für die Rückabwicklung in Höhe von 10% des Auftragswertes, mind. jedoch 15,00 Euro exkl. MWSt. zu verrechnen.


12. Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers
Die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Auftraggeber gegenüber LogoiX bzw. deren Transportpartner in Form der Weiterbelastung von Bußgeldern, welche sofern der Auftraggeber gegenüber Dritten zu leisten verpflichtet ist, ist ausgeschlossen.


13. Verjährung
13.1
Alle Ansprüche gegen LogoiX verjähren in einem Jahr.

13.2
Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Sendung zugestellt wurde oder, falls die Sendung nicht zugestellt wurde, mit Ablauf des Tages, an dem die Zustellung hätte erfolgen müssen.


14. Schriftform
Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.


15. Sonstige Bedingungen & Salvatorische Klausel

15.1 Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die aus der Inanspruchnahme der Serviceleistungen von LogoiX GmbH. resultieren, ist Traunstein/Bayern.

15.2 Maßgebendes Recht für sämtliche Streitigkeiten aus der Inanspruchnahme der Serviceleistung von LogoiX GmbH ist das Deutsche Recht.

15.3 Soweit der Auftraggeber den berechneten Transportkosten nicht innerhalb von 6 Wochen ab Rechnungsdatum schriftlich widerspricht, gilt die Rechnung als genehmigt.

15.4
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an der Stelle der unwirksamen Bestimmung eine entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Dies gilt bei Unvollständigkeit entsprechend.


 

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10. Diese Geschäftsbedingungen, der Gewährleistungsausschluss und alle Ansprüche, die auf Informationen aus dieser Site beruhen, unterliegen deutschem Recht. Die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit des zuständigen Gerichts in Traunstein/Bayern Deutschland.

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Liste über Haftungsausschluss wertvoller Gegenstände

Folgende wertvolle Gegenstände sind von einer Versicherungsleistung bzw. einer Haftung durch LogoiX generell ausgeschlossen.

Wertpapiere, wie zum Beispiel:
- Aktien, Anleihen, Bezugsrechte, Effekten
- Dividendengutscheine (auch entwertete)
- Eintrittskarten und Fahrkarten (übertragbar)
- Flugtickets
- Frachtbriefe
- Gewinnanteilscheine
- Globalurkunden
- Grundschuldbriefe
- Gutscheine, Kupons (auch entwertete)
- Gültige Briefmarken (inländische und ausländische)
- Hypothekenbriefe
- Investmentzertifikate
- Konossemente
- Kreditbriefe
- Kuxe
- Lebensversicherungspolicen
- Obligationen
- Pfandbriefe
- Schatzanweisungen, Schatzwechsel
- Schecks
- Schuldverschreibungen
- Steuerbanderolen, Zinsscheine (auch entwertete)
- Sparbücher
- Wechsel
- Zwischenscheine

Edelmetall-Halbzeuge
- z.B. Golddraht, Zahngold

Alle sonstigen Wertgegenstände
- z.B. Computer, Mobiltelefone, Verdienstkreuze, Rabattkarten

Weitere Wertgegenstände
- Bargeld, d.h. gültiges Papier- und Münzgeld (inländisch und ausländisch), Sorten
- Scheckkarten
- Kreditkarten
- Andere Zahlungsmittel
- Gültige Telefonkarten (inländische und ausländische)
- Pay TV-Karten
- Edelmetalle, z.B. Gold, Silber, Platin als Barren, Goldnuggets, Gold- und Silbermünzen
- Schmuck (z.B. aus Perlen, Korallen, Bernstein), Uhren
- Edelsteine
- Kunstgegenstände, Gemälde, Antiquitäten, Unikate und sonstige Kostbarkeiten (z.B. Sammlerwertgegenstände, wie ungültige Sammlerbriefmarken und Münzen (ohne Edelmetallanteil), Banknoten und Telefonkarten)

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